Verhandlungen um »Die Drei ???«
gehen weiter
Sony BMG ist vom LG Düsseldorf aufgefordert, innerhalb von zwei
Monaten seine neue Argumentation zu belegen.
Weiterhin außergerichtliche Regelung angestrebt.
München, 9. November 2007. Im Rechtsstreit zwischen KOSMOS und
Sony BMG um die »Die drei ???« hat sich das Landesgericht Düsseldorf
vertagt und die Klägerin Sony BMG aufgefordert, ihre neue Rechtekette
darzustellen und sämtliche zugrunde liegenden Verträge vorzulegen.
Dafür räumte das Gericht eine Frist von zwei Monaten ein. Dies
ist das Ergebnis der ersten mündlichen Verhandlung am 7. November.
Ein neuer Termin wird daher voraussichtlich nicht vor März 2008 stattfinden.
Beide Parteien betonen, weiterhin an einer einvernehmlichen Lösung
im Sinne einer langfristigen Zusammenarbeit zu arbeiten.
»Sony BMG akzeptiert das vom Oberlandesgericht Düsseldorf
im April angewandte Schutzland-Prinzip, baut aber jetzt eine neue Argumentationskette
auf Grundlage verschiedener Verträge auf. Wir werden in den nächsten
Monaten sehen, wie sie die neue Rechtekette untermauern«, kommentiert
KOSMOS-Geschäftsführer Michael Fleissner den Ausgang des ersten
Verhandlungstermins. »Parallel arbeiten wir mit Sony BMG nach wie
vor an einer einvernehmlichen Regelung der Streitfragen, denn der Fortbestand
der beliebtesten Jugend-Krimireihe in Buch und Hörspiel hat für
uns höchste Priorität.«
Die Verlage KOSMOS und United Soft Media (USM) setzen indessen die Buchreihe
»Die drei ???« sowie die Bücher und Hörspiele der
Junior-Reihe »Die drei ??? Kids« wie bisher fort. Der Kinostart
von »Die drei ??? Das Geheimnis der Geisterinsel« ist vom Rechtsstreit
nicht beeinflusst, da Kosmos in Bezug auf den Film bereits vor Monaten
mit der Produktionsfirma eine Vereinbarung getroffen hat. Von KOSMOS und
USM gibt es zudem zahlreiche Fanprodukte, wie unter anderem das Buch, das
Brettspiel, das Hörspiel und das Handy-Game zum Film.
Der Rechtsstreit war von SONY BMG initiiert worden, nachdem das Unternehmen
im Jahr 2006 die deutschsprachigen Buch- und Hörspielrechte von den
Kindern von Robert Arthur, dem Begründer der »Die drei ???«-Serie,
erworben hatte. Auch KOSMOS hatte mit der als Verkäuferin der Rechte
an Sony BMG auftretenden Tochter Elisabeth Arthur verhandelt. Diese wies
jedoch ihre Erbberechtigung nicht nach. Wie sich herausstellte, verschwieg
sie das Testament ihres Vaters für die »Die Drei ???«-Serie
zugunsten der Universität Michigan, von der Kosmos Anfang 2007 dann
sämtliche deutschsprachige Rechte lizenzierte. Das Oberlandesgericht
Düsseldorf wandte im April das Schutzland-Prinzip des internationalen
Urheberrechts an, nach dem die Arthur-Bände in Deutschland deutschen
Urheberrechtsgesetzen unterliegen und aufgrund längerer Schutzfristen
die Rechte in Deutschland nicht an die Kinder zurückgefallen waren
und demnach nicht an Sony BMG veräußert werden konnten.
»Die drei ???« gehören zu den erfolgreichsten Kinderbuchreihen
und haben sogar unter Erwachsenen Kultstatus. Sie entstanden aus der US-amerikanischen
Reihe »The Three Investigators«, die KOSMOS ab 1968 übersetzte
und später mit deutschen Autoren weiterführte. Die Buchreihe
»Die drei ??? Kids« erscheint ebenfalls bei KOSMOS und enthält
speziell für jüngere Kinder geschriebene Abenteuer der »Die
drei ???« mit altersgerechtem Inhalt, Illustrationen und Sprache.
Die Hörspiele dazu produziert USM.
Kosmos-Verlag, 09.11.2007 |