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rocky-beach.com

+++ Offener Brief von SonyBMG an André Marx, 03.11.2006 +++

Offener Brief der SonyBMG als Antwort auf das am 30.10.2006 veröffentlichte Interview mit André Marx unter www.rocky-beach.com

Lieber André Marx,

wir vom EUROPA-Team möchten mit diesem offenen Brief zu Ihrem Interview Stellung nehmen, das auf www.rocky-beach.com am 30.10.2006 veröffentlicht wurde.

Sie haben sich als Autor der Geschichten rund um die drei Detektive aus Rocky Beach verdient gemacht und wir haben Ihre spannenden Fälle immer geschätzt, denn wir wissen, Hörspiele funktionieren nur mit einem guten Manuskript.

Mit einigem Erstaunen haben wir nun aber Ihre Darstellung der aktuellen Ereignisse um die Hörspielserien "Die drei ???" und "Die Dr3i" gelesen.  Sie geben in Ihrem Beitrag weitgehend ungefiltert Sachverhaltsdarstellungen einer Partei wieder, ohne mit den wesentlichen Fakten zum Hintergrund dieser Meinungsverschiedenheiten oder den grundlegenden urheberrechtlichen Wertungen vertraut zu sein. Es ist an sich ja guter Brauch, auch die andere Seite zu hören, bevor man sich als Journalist, Richter oder eben auch Schriftsteller auf eine bestimmte Position festlegt. Dies gilt umso mehr für so diskreditierende und aus unserer Sicht völlig unakzeptable Äußerungen, wie sie sich an etlichen Stellen Ihres Interviews nachlesen lassen. 

Ihre Verärgerung und Frustration über die derzeitige Situation in allen Ehren – hier gibt es in der Sache doch Entscheidendes zurechtzurücken und wir würden es begrüßen, wenn Sie dies in einer ruhigeren Phase bis zu einem gewissen Grade nachvollziehen könnten. 
Wir haben uns in unserer öffentlichen Darstellung zum Themenkomplex bisher extrem zurückhaltend geäußert, um nicht die Möglichkeiten für eine von uns nach wie vor gewünschte einvernehmliche Lösung aller Streitfragen zu belasten. Eine entsprechende Zurückhaltung hat Kosmos bedauerlicherweise nicht an den Tag gelegt, was in der Wahrnehmung des Konfliktes bei Teilen der Fans und offenkundig auch bei Ihnen zu einem, wie wir meinen, verzerrten Bild der Faktenlage wie der rechtlichen Bewertung geführt hat. 

Im Kern geht es in dieser Auseinandersetzung um das geistige Eigentum Robert Arthurs, des Begründers der Serie und des Schöpfers der auch allen Folgewerken zugrunde liegenden Grundelemente (urheberrechtlich als "Fabel" bezeichnet). Diese "Fabel" umfasst die bekannten Haupt- und Nebenfiguren mit ihren individuellen Charaktereigenschaften und Beziehungen, die typische Szenerie und weitere von Robert Arthur erdachte Komponenten. Kosmos hat diesen typischen Kernbereich kürzlich selbst wie folgt beschrieben:
"Die Bücher und die Hörspiele der Serie "Die drei ???" haben eine hohe wettbewerbliche Eigenart. Diese besteht einerseits im so genannten Setting, nämlich den stets wiederkehrenden Personen, bestehend aus den drei Detektiven, nämlich den herangewachsenen Jungen Justus, Bob und Peter, die beheimatet in Rocky Beach, einem Ort in der Nähe von Los Angeles, als Hobbydetektive ungelöste Verbrechen aufklären. Sie bewegen sich in der Regel im Umfeld der Familie, z.B. Tante Mathilda und Onkel Titus. Die wettbewerbliche Eigenart besteht andererseits in der romanhaften Verbindung von hobbymäßigen Umfeld mit den entsprechend eingeschränkten Möglichkeiten der jungen Leute, andererseits effektiven, aber unpolizeimäßigen Methoden, die in den Vergleich zu den Möglichkeiten der Polizei gebracht werden, deutlich gemacht an der Konkurrenz zu ihr, aber auch bisweilen als deren Partner. Sie wird ferner charakterisiert durch die Kennzeichnung der Detektive selbst als die drei Fragezeichen (???)."
Alle Rechte daran, diese und andere Kernelemente der Arthur-Werke in neuen Folgen und Bearbeitungen zu verwerten, sind dem geistigen Eigentum des Verfassers Robert Arthur zuzurechnen. Sie selbst haben hierzu einmal in einem früheren Interview aus dem Jahre 2001 Folgendes gesagt:
"Du bist mittlerweile der ‚Drei ???’-Autor, der die meisten Folgen geschrieben hat. Du hast also den größten Einfluss auf die Serie. Wie hast du die ‚Drei ???’ geprägt?"
"Den größten Einfluss habe ich nicht, sondern den hatte Robert Arthur, als er den Grundstein für die Serie legte … ich orientiere mich an den Wurzeln der Serie, da sie für mich stärker präsent sind als die Neuerungen."
Inhaber der Urheberrechte an den zehn Arthur-Werken und der ihnen zugrunde liegenden "Fabel" sind Robert Arthurs einzige Kinder und Erben Elizabeth Ann Arthur und Robert Andrew Arthur. Hieran gibt es keinen vernünftigen Zweifel. Auch der Verlag Random House, Inc., der bekanntlich rund 30 Jahre lang Nutzungsrechte besaß, die von Robert Arthur abgeleitet waren, hat den Kindern/Erben Robert Arthurs gegenüber ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass diese die alleinigen Urheberrechtsinhaber an den Werken ihres Vaters sind.
Die urheberrechtliche Ausgangslage lässt sich sehr einfach beschreiben: Alle späteren - auch die von Ihnen geschriebenen - Folgen der Serie, die auf charakteristische Elemente der Arthur-Werke zurückgreifen, gelten urheberrechtlich als "Bearbeitungen" dieser Arthur-Werke. Nach § 3 des Urheberrechtsgesetzes werden Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, wie selbständige Werke geschützt. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Vorschrift gilt dies aber nur "unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk". Damit ist nach einhelliger Auffassung der Gerichte und der einschlägigen Kommentarliteratur der Vorrang von § 23 UrhG sichergestellt. Dort heißt es nämlich:
"Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden."
Diese Zustimmung der Kinder/Erben des Urhebers aber liegt für die seit 2005 veröffentlichten neuen Bücher und erst recht für die kürzlich angekündigten "Die drei ??? Kids"-Hörspiele nicht vor. Insofern verletzt jeder, der solche von den Arthur-Kindern/Erben nicht autorisierten Folgen verfasst, vervielfältigt oder verbreitet, das geistige Eigentum Robert Arthurs. Dies gilt völlig unabhängig von den persönlichen Beiträgen, die nach Robert Arthurs Tod von den verschiedenen Verfassern der Folgetitel erbracht worden sind.
Dies hilft Ihnen vielleicht zu verstehen, weshalb sich die Kinder/Erben Robert Arthurs völlig zu Recht dagegen wehren, dass ihnen durch die neuen Bücher und Hörspiele vergütungsfrei die Früchte der Leistungen ihres Vaters entzogen werden sollen, die von der Rechtsordnung allein ihnen zugewiesen sind.
Wir sind als Lizenznehmerin gegenüber den Kindern/Erben Robert Arthurs verpflichtet, diese Rechte - notfalls mit gerichtlicher Hilfe - durchzusetzen. Eine umfassende Klärung wird, wie von Ihnen erwähnt, im Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf erfolgen. Die zusätzliche Beantragung einstweiliger Verfügungen gegen die neuesten Buchfolgen war allein deshalb unvermeidlich, weil sich Kosmos trotz der in Düsseldorf bereits erhobenen Klage entschlossen hat, sich auch mit ganz neuen Publikationen über das Urheberrecht des ursprünglichen Verfassers und seiner Rechtsnachfolger hinwegzusetzen. 
Die geschilderte urheberrechtliche Ausgangslage, also die exklusiven Rechte der Arthur-Kinder/Erben, hat es auch mit sich gebracht, dass die künftige Verwertung der Arthur-Werke in Buch- oder Audio-Form nur zu Konditionen möglich ist, denen eben diese Kinder/Erben des Verfassers zustimmen. Eine zentrale Voraussetzung für jede Lizenzerteilung durch die Kinder/Erben war und ist es nach deren freier Entscheidung, dass Kosmos anerkennt, dass das Symbol "???" ebenfalls den Kindern/Erben zusteht und nur mit deren Zustimmung eingesetzt werden kann. Diese Bedingung erscheint insofern verständlich, als das Zeichen "???" ja schon in den ersten Arthur-Werken als das "Markenzeichen" der drei Detektive beschrieben wurde und auch nach der oben zitierten Formulierung von Kosmos die drei Detektive selbst als "Die drei ???" charakterisiert worden sind. 
Wie dem auch sei, selbst wenn Sie diesen Standpunkt der Kinder/Erben nicht teilen sollten, bleibt es jedenfalls ein weder von uns noch von Kosmos zu änderndes Faktum, dass die Kinder/Erben ohne die von ihnen erwartete "Rückübertragung" dieser Zeichenrechte keine Zustimmung zur künftigen Verwertung der Arthur-Werke durch Kosmos erteilen werden. Vor allem deshalb, weil Kosmos diese Voraussetzung nicht erfüllen wollte, sind die seinerzeit ohne unsere Beteiligung geführten Verhandlungen zwischen Kosmos und den Arthur Kindern/-Erben und auch die im Anschluss hieran von uns initiierten Bemühungen um eine Gesamtlösung unter Einschluss von Kosmos bisher gescheitert. Da folglich eine Zustimmung der Arthur-Kinder/-Erben zur weiteren Werkverwertung durch Kosmos nicht erteilt worden ist, stellt nach unserer Überzeugung jede neue Buch- oder auch Hörspielveröffentlichung durch Kosmos oder USM eine Urheberrechtsverletzung dar. Genau diesem Vorwurf, neue Bearbeitungen auf Basis der Arthur-Werke ohne ausdrückliche Zustimmung der Kinder/Erben zu publizieren, wollten und wir uns nicht aussetzen. Nur aus diesem Grunde haben wir uns – nachdem alle unsere Bemühungen Kosmos "ins Boot zu holen" erfolglos geblieben waren – entschlossen, einen umfassenden Vertrag mit den Kindern/Erben Robert Arthurs abzuschließen, um die Hörspielserie auf legale Weise fortsetzen zu können. 

Die Tür für Verhandlungen ist nicht zugeschlagen. Es liegt aber nicht in unserer Macht, ob und wann sich auch Kosmos dazu entschließt, auf bestimmte, von den Kinder/Erben Robert Arthurs und damit den Inhabern des geistigen Eigentums an den Ursprungswerken als unerlässlich erklärte Voraussetzungen einzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr EUROPA - Team

Weiterführende Links:
Offener Brief (identischer Wortlaut) auf diedr3i.de
Interview mit André Marx (30.10.2006)

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