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Das Gästebuch von Rocky Beach

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36084) patrick schulz schrieb am 11.07.2013 um 19:35:43 zum Thema geburtstag von bob und peter:): mein herzlichen glückwunsch an andreas fröhlich zum geburtstag(ich glaube er wird 48 jahre) und morgen wird jens wawrczeck 50:)morgen kommt auch die neue folge:):)
36083) RobIn © schrieb am 11.07.2013 um 15:21:51 zum Thema Gästebuch-Sammelsurium: Ein weiterer Punkt, warum das Gästebuch öfter mal "missbraucht" wird, ist vermutlich die Überschriften-Funktion, die mehrere, längere Diskussionen übersichtlicher macht.
36082) baphomet schrieb am 11.07.2013 um 14:14:59: Gut dargestellt. Sehe ich ziemlich ähnlich.
36081) Markus H. schrieb am 11.07.2013 um 11:57:43 zum Thema @Mr. Murphy: Wie Dave richtig anmerkt gibt es seit Februar diesen Jahres den Sammelsuriums-Thread. Dieser wird seither auch fleißig genutzt sonst stünde hier noch mehr. Ein reines Gästebuch mit ausschließlich Einträgen wie „Hallo und schöne Grüße“ war das Gästebuch seit 1998 nie.
Die Sache ist auch die, wenn ein Gast eine Bemerkung/Anmerkung hier hinterlässt oder ein RBler meint es sei ein gastähnlicher Beitrag, hier postet, und sich dann daran anschließend als Antwort darauf eine Diskussion ergibt, möchte man den Faden nicht abreißen lassen indem man in einen anderen Thread springt und viele keine Notiz davon nehmen bzw. der Zusammenhang nicht mehr erkannt wird und die Diskussion verstummt. Das ist übriges auch ein Grund warum ganz allgemein die Threads manchmal OT werden.
36080) Dave schrieb am 11.07.2013 um 10:55:37 zum Thema @Mr.Murphy: Das gleiche denke ich bei über 95% der Beiträge hier im Gästebuch. Das Gästebuch ist hier seit Jahren kein Gästebuch mehr, sondern das, was jetzt eigentlich "Das Sammelsurium" sein sollte. Aber irgendwie scheint das niemanden zu stören, außer jetzt eben dich, weshalb ich dann auch munter mitschreibe.
36079) Gammax schrieb am 11.07.2013 um 07:25:49 zum Thema Justus- Monologe: Hi! Wem von euch fallen Folgen ein, in denen Justus am Ende den Fall mit einem deiner typischen Monologe auflöst?
Mir fallen auf Anhieb lediglich "Nacht in Angst", "Spur ins Nichts" und "Haus des Schreckens" ein.
36078) Mr. Murphy © schrieb am 10.07.2013 um 18:18:11 zum Thema Etliche vorherige Beiträge / Leistungsschutz, Youtube ...: Was hat das alles im Gästebuch zu suchen?
36077) Crazy-Chris schrieb am 10.07.2013 um 10:41:50 zum Thema München: Danke. München ist zwar eine sehr schöne Stadt die ich ebenso gerne mag, aber leider komme ich nur alle Jubeljahre einmal dorthin... tja schade, mit der Adresse könnte ich dort wenigstens anrufen, nachfragen und evtl. per Vorkasse kaufen.
36076) Tuigirl © schrieb am 10.07.2013 um 10:29:06 zum Thema Sueden: Chris, das hoert sich meiner Meinung nach nach Muenchen an. Ich hab da ein paar Jahre studiert. Ich glaube ich weiss, welche Laeden er meint...
36075) Crazy-Chris schrieb am 10.07.2013 um 09:11:50 zum Thema Süden: Der Süden ist groß da bräuchte ich schon genauere Angaben. Was spricht dagegen die Adressen der Läden zu veröffentlichen? Wenn die Leutchen dort ihre Sachen verkaufen wollen, ist es ja wenig sinnvoll daraus ein Geheimnis zu machen.
36074) Markus H. schrieb am 10.07.2013 um 01:39:38 zum Thema dies und das: Das download-Thema bleibt für mich eine offene Frage. Heise und telepolis haben das Thema eher von der Konsumentenseite und für mich juristisch nicht hinreichend erläutert.
Antiquariate: Wenn du mal im Süden der Republik bist findest du sie im südwestlichen Innenstadtbereich keine 10 Gehminuten von einander entfernt. Die genauen Adressen möchte ich hier nicht posten. Parkmöglichkeiten gibt es so gut wie keine und ich empfehle mit der U-Bahn anzureisen. Die zwei Antiquariate die ich meinte sind klitzeklein vielleicht 15qm resp. 20qm Ladenfläche und von außen völlig unscheinbar und ich bin immer wieder erstaunt was die Besitzer so alles aus dem Lagerraum hervorzaubern wenn man nachfragt. Es gibt aber auch noch ein mir bekanntes größeres Antiquariat im Stadtteil Westend.
36073) Crazy-Chris schrieb am 10.07.2013 um 01:00:03 zum Thema Dies und das: @Markus, zu den Bibliotheks-Downloads kann ich nichts sagen, damit beschäftige ich mich nicht. Ich habe vor langer Zeit mal auf Heise gelesen, dass es sich dabei aber um eine "echte" Leihe handeln soll, d.h. wenn sich jemand etwas digital leiht, ist es für andere Nutzer nicht mehr verfügbar. Keine Ahnung ob das in allen Bibliotheken so gehandhabt wird, es wäre zumindest stringent und klar abgegrenzt von illegalen Downloads.
Was die Antiquariate betrifft - bei mir ist es weder ein finanzielles noch ein Mobilitätsproblem, sondern schlicht ein Zeitproblem. Schon bei aktueller Neuware kaufe ich am liebsten online, weil der Laden/Händler zwar alles mögliche im Regal stehen hat, aber meistens nicht das was ich kaufen will. Bei selten zu findender Gebrauchtware wird sich diese Problematik nicht unbedingt verringern der Zeitbedarf um den einen Laden zu finden der das gewünschte auch wirklich hat, dürfte exponentiell ansteigen. Aber du kannst ja mal die Adresse(n) der Läden posten, es wäre mir eine Freude wenn ich denen das gesuchte abkaufen könnte. Völlig abgehobene Fantasiepreise zahle ich zwar nicht (nicht, weil ich sie nicht zahlen könnte, sondern weil alles in einem reellen Rahmen bleiben sollte) aber für markt- und zustandsgerechte Preise bin ich völlig offen.
36072) Markus H. schrieb am 10.07.2013 um 00:48:58: Grad im review gesehen - eine edit-Funktion wird hier zwar wahrscheinlich nie implementiert, wäre aber äußerst praktisch - nicht "aufteilbaren" sondern "auftreibbaren" ist gemeint.
36071) Markus H. schrieb am 10.07.2013 um 00:13:51: @CC: Ich sehe bei dem bestehenden deutschen Urheberrecht auch einen gewissen Überarbeitungsbedarf. Nach bestehendem Recht jedoch entscheidet der Schöpfer des Werkes was mit diesem gemacht oder nicht gemacht wird. Dass es keinerlei finanziellen Schaden gibt, wenn beispielsweise die Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist aber bei einem Werk nicht einmal mehr der Rechteinhaber ermittelt werden kann, davon gehe ich auch aus, damit wird aber das Urheberrecht nicht außer Kraft gesetzt.
Ein Aspekt des Urheberrechts ist mir im Moment jedoch nicht ganz klar - vielleicht kannst du mich ja diesbezüglich illuminieren. Es gibt im deutschen Urheberrecht einen Passus der von einer sogenannten "Schrankenregelung" spricht. Diesem ist zu verdanken, dass Bibliotheken Bücher und andere Medien ohne jeweilige Einwilligung des Schöpfers verleihen dürfen. So weit so gut. Nun ist es aber so, dass ich seit geraumer Zeit mit meiner Bibliotheksausweisnummer Musik, Videos und sogar Hörspiele vom öffentlichen Bibliotheksserver auf meinen Privatrechner herunterladen kann. Da gibt es dann auch die 20 Medien Limitierung pro „Ausleihvorgang“, ansonsten aber keine. Das Angebot ist zurzeit noch begrenzt wird aber stetig erweitert.
Was ich noch nicht verstehe ist wie man die Abgrenzung zwischen illegalen torrent-downloads und "legalen" Bibliothek-downloads juristisch sauber begründet. Meine Freundin, die Juristin ist, jedoch in einem anderen Bereich, weiß dazu auch nichts Erhellendes und meint es sei ein Graubereich den einige Bibliotheken versuchen auszuloten.
Zu den für dich nicht aufteilbaren Hörspielserien aus den 70ern und 80ern: Es ist immer eine Frage des Aufwandes und des Geldes. Wenn ich nicht über die finanziellen Mittel verfüge oder sehr abgelegen wohne und nicht sonderlich mobil bin wird es schwierig diese zu beschaffen. Dies ist keine Herabwürdigung dieser Personengruppen meinerseits sondern nur eine Feststellung. Bestimmte Bücher und Tonträger sollten allen zur Verfügung stehen unabhängig von Ort, Zeit und Geld; daher bin ich auch sehr für den Erhalt der deutschen Bibliothekskultur.
Wenn also der Geldbetrag bei dir keine Rolle spielt - wovon ich nicht ausgehe - kann ich dir die gesuchten Hörspiele besorgen.
Zu dem, dass du alles durchsucht hast was online durchsuchbar ist: Es gibt auch ein Leben außerhalb des Internets. Ich kenne hier zwei Antiquariate die fast alle Hörspielserien aus den 70ern und 80ern haben, und die die sie nicht vorrätig haben besorgen können.
36070) Tuigirl © schrieb am 09.07.2013 um 23:43:24: @Crazy-Chris- mit dem Generationswechsel in der Politik muss ich dir wohl zustimmen. Nachdem das ja alles "Neuland" fuer die jetzige Generation ist...
Ich seh das mit youtube und aehnlichem auch kritisch. Immerhin liebe ich die Serie, und will daher auch die Autoren und Schauspieler fuer ihre Arbeit belohnen und unterstuetzen. Ich fuehle mich ja schon schlecht, wenn ich den beruehmten Amazon-Bug ausnutze, um Buecher zu lesen.... Dennoch muss ich eines dazu sagen- wenn mir vor 4 Jahren ein Freund von mir nicht einige seiner gerippten Folgen als MP3 gegeben haette, waere ich nie Fan geworden und ich haette mir nie den Rest dazugekauft.
Zu den Dr3i- ich denke, ich haette die Folgen hier im Ausland nie bekommen, wenn die mir mein Freund nicht als MP3 gegeben haette. Deswegen moechte ich mich dann gleich bei den Autoren entschuldigen. Insgesamt sind die Folgen ganz nett, aber wenn man sie nicht hat, geht einem auch nicht zuviel verloren. Ausser vielleicht die extrem brilliante Friseurszene...Die Originalserie ist immernoch besser.
36069) Crazy-Chris schrieb am 09.07.2013 um 23:11:27 zum Thema Lückeritits: @Markus, da irrst du. Ich bin durchaus bereit hohe Preise zu bezahlen, am finanziellen mangelt es mir nicht. Allein, es findet sich kein Angebot. Was online durchsuchbar ist, habe ich durchsucht. Alle Antiquariate persönlich vor Ort aufzusuchen, ist dann doch kaum machbar, aus hoffentlich nachvollziehbaren Gründen.
Was die Lücke im Urheberrecht angeht: ich denke schon dass sie existiert. Schutz des Werkes bzw. dessen geistigen Wertes ist ja gut und schön. Nur, wenn das Werk nicht mehr ums verrecken zu kaufen ist - auch nicht zu hohen Preisen - dann würde mich mal wirklich interessieren, welcher reale/finanzielle Schaden bei einem geahndeten Verstoß gegen des Urheberrecht geltend gemacht würde. Meiner Meinung nach ist der finanzielle Schaden für den Urheber (oder dessen Nachkommen) gleich Null. Ein Verstoß gegen geltendes Recht bleibt es dennoch, keine Frage. Und gerade im digitalen Zeitalter gäbe es Möglichkeiten, dafür Lösungen zu finden die für alle Seiten tragbar sind. Ein E-Book oder ein MP3-Download würde mir persönlich bei solchen Fällen durchaus reichen, ich brauche da nicht unbedingt den originalen Druck auf Papier oder eine 30 Jahre alte Kassette. Aber wahrscheinlich dauert es noch 1-2 Generationswechsel in der Politik, bis man dieses Thema endlich angeht. Es wäre jetzt schon höchste Zeit dafür.
36068) Markus H. schrieb am 09.07.2013 um 20:20:54: Ich sehe da keine Lücke im deutschen Urheberrecht. Im amerikanischen Urheberrecht (Copyright law) steht primär der ökonomische Aspekt im Vordergrund, im deutschen Urheberrecht jedoch der geistige Wert des Werkes. Nicht umsonst wird im deutschen Rechtssystem von einer Schöpfungshöhe gesprochen die ein Werk haben muss um geschützt zu werden. In angelsächsischen Raum kann man so gut wie jeden Trivialsatz aus drei Wörtern oder einzelne Tonschnipsel schützen lassen.
Zur Verfügbarkeit: Wenn also ein Schöpfer sagt ich habe hier die weltweit letzten fünf Exemplare meines Werkes stehen ich verkaufe dir aber kein einziges davon, so ist das zur Gänze rechtens.
Wegen der Hörspielserien aus den 70ern und 80ern: Die findet man alle in Antiquariaten; ich denke es ist für dich jedoch eine Frage des Preises wenn du für ein Hörspiel das anno dazumal 7 DM gekostet hat heute 200 € und mehr berappen sollst.
36067) Crazy-Chris schrieb am 09.07.2013 um 19:16:44 zum Thema DR3i: @Dave, noch kann man die Folgen der "DR3i" ja legal zu vernünftigen Kursen auf dem Gebrauchtmarkt kaufen, das Angebot ist ausreichend. Von daher kein Problem.
Allerdings ist das mit dem verfügbaren Angebot eine echte Lücke im System des Urheberrechts. Ich persönlich suche seit vielen Jahren diverse Folgen diverser Hörspielserien aus den 70ern und 80ern. Als Neuware gibt es die schon lange nicht mehr, und auch der Gebrauchtmarkt gibt bei 1-2 Serien rein garnichts her. Weder bei Ebay, noch bei Amazon, noch bei Booklooker oder den anderen üblichen Verdächtigen. Theorethisch könnte ich die Folgen - sofern sie im Netz irgendwo angeboten werden - zwar illegal runterladen (was ich natürlich nicht tue, zum einen weil es eben nicht legal ist, zum anderen weil mir das Malware-Risiko zu hoch ist und ich nicht zuletzt die Tapes gerne nach meinen eigenen Kriterien digitalisieren möchte).
In so einem Fall wäre der illegale Download zwar eine glasklare Verletzung des Urheberrechts. Aber mich würde stark interessieren, welchen finanziellen Schaden der Rechteinhaber in so einem Fall geltend machen würde, falls der Verstoß entdeckt und verfolgt wird. Denn wenn die Ware nirgends zum Verkauf steht, ist der entgangene finanzielle Gewinn gleich Null. Meiner Meinung nach wäre hier der Gesetzgeber gefordert, das Urheberrecht etwas an die Realität anzupassen und solche Fälle, in denen die Ware nicht mehr am Markt verfügbar ist, abzudecken. Bei Heise gabs dieser Tage einen Artikel dazu, dass aufgrund des aktuellen Urheberrechts viele Bücher ab 1920 nicht mehr für die Allgemeinheit zugängig sind, und das kann nicht die optimale Lösung sein.
36066) Sven H. © schrieb am 09.07.2013 um 18:49:05: Und wenn etwas nicht verkauft werden darf, ist die Verbreitung auf anderem Wege legal, oder was? Die Vewertungsrechte für die Geschichten der "DiE DR3i"-Serie liegen entweder nach wie vor bei Europa, oder sie sind an die jeweiligen Autoren zurückgefallen (die damit natürlich nichts anfangen können, es sei denn, sie schreiben das auf die drei ??? um). Und die Schutzfrist für die tatsächliche Hörspielaufnahme dürfte mindestens 50 Jahre währen. Also: bei YouTube ist das keineswegs "legal".
36065) Dave schrieb am 09.07.2013 um 18:10:50: Es geht hier ja nicht darum, dass die Hörspiele vergriffen sind, sondern, dass Europa sie nicht mehr verkaufen darf! Das macht den Unterschied.

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