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Meine Empfehlung - Hörenswerte Hörspiele

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2486) Sokrates © schrieb am 13.07.2012 um 18:20:16: Noch ein Beispiel, wo warnen m.E. Sinn macht:
"DarkSidePark" ist 'ne tolle Mystery-Kurz-Serie! Aber will man sich hauptsächlich an die dunkle Atmosphäre und das schaurig-wohlige Gefühl beim Hören erinnern, sollte man Folge 18 (2 CDs!) besser NICHT hören!!!
2485) Sokrates © schrieb am 13.07.2012 um 13:07:50: @Dave#2482.2: Nicht? OK, Missverständnis.
@Dave#2482.3: Soll gerüchteweise auch schlechte Hsp.(-Serien/-Folgen) geben Kann zugegebenermaßen grad kein Beispiel angeben, OHNE in Klischees abzurutschen ("TKKG", "Fünf Freunde" jenseits #21, ...), d.h. die Piratenfolge der "Ferienbande" find ich ziemlich daneben (ja ich weiß, dass das Satiere + Parodie ist u. die anderen Sachen sind echt klasse), aber die ist _mir_ TOO MUCH.
2484) Dave schrieb am 12.07.2012 um 18:23:04: Die Übersetztung hätts nicht gebraucht, aber die Erklärung, Vielen Dank.
2483) Crazy-Chris schrieb am 12.07.2012 um 18:20:55: Btw = "By the way", auf deutsch: "So nebenbei bemerkt..."
2482) Dave schrieb am 12.07.2012 um 16:49:46: 1. Für was steht B.t.w ? 2. Ich habe doch nicht so getan, dass es ein weltuntergang sei. Dann hätte ich ganz anders geschrieben. 3. Vor was willst du denn warnen. Aber natürlich, das darf man, und soll man sogar wenn man etwas weiß, wo man warnen sollte. Das ist zumindest meine Meinung.
2481) Sokrates © schrieb am 11.07.2012 um 18:08:22: @Dave2480: Wenn Leute so tun, als sei die VÖ-Verschiebung eines Kinder- u. Jugendhörspiels der Weltuntergang: JA!!!
Das mag hart sein, aber einige merken's sonst einfach nicht, sorry!

B.t.w. geht es HIER um bereits erschienene Hsp., die User aus diversen Gründen - i.d.R., weil sie sie gut finden - anderen Usern empfehlen wollen. Finde, man sollte auch warnen (Hände weg von "XYZ") können
2480) Dave schrieb am 10.07.2012 um 17:17:16: @2474 Sokrates: Muss man dann gleich so extrem sarkastisch werden. Du hast natürlich recht mit den zwei Jahren, daas ist was ganz anderes, aber das war auch ein ganz anderer Hintergrung. Und es ist, wie gesagt nicht das erste Mal. Das kam schon mehrmals vor. die drei ??? sind mir natürlich auch viel wichtiger, aber ich finde man sollte einen Veröffentlichungstermin erst dann bekanntgeben, wenn man weiß, dass man ihn auch einhalten kann. Dann könnte eigentlich nichts mehr passieren, und wenn, dann dürfte dass nicht so lange brauchen. Da lobe ich mir doch die drei ???, da ist bislang alles pünktlich.
2479) dcc © schrieb am 09.07.2012 um 16:52:06: Also von meiner Seite hat sich das Thema erledigt... Ein Freund hat mit den Originalversionen ausgeholfen... HAch herrlich, die Musiken bei den FF Hörspielen aus der Zeit sind fast noch stimmungsvoller als bei den ??? (viele Songs sind ja gleich.)
2478) Markus H. schrieb am 08.07.2012 um 19:45:53: @Call: Die juristische Seite ist völlig eindeutig, da gibt es nichts zu rütteln.
Du schreibst: "Ich hätte ja am Ende exakt das gleiche, nur ohne Aufwand." Damit widersprichst du dir selbst, denn EXAKT das gleiche wäre es nur bei gleichem Aufwand. Darüber hinaus bist du berechtigt die Tonspur der MC auch in jegliches andere Format zu transferieren. Und wer sagt dir wenn du eine Datei im MPEG (Audio) Layer 3 Format vorfindest, ob die Aufnahme an genau der selben Stelle beginnen und enden würde wie deine? Und darüber hinaus: ob die vorgefundene mit der selben Bitrate komprimiert ist. Du siehst von exakt das gleiche kann keine Rede sein.
Diese ganzen Diskussionen zu diesem Thema sind müßig, weil hier subjektive Moral- bzw. Verwertungsmaßstäbe auf „vernünftige“ und/oder juristische Maßstäbe treffen und die verschiedenen Lager (zumal bei gesundem Halbwissen) schwer miteinander zu vereinbaren sind.
2477) Call © schrieb am 08.07.2012 um 19:02:59: Mein Problem ist ja, das ich im Besitz der MC bin. Ich bin somit auch berechtigt die Kassette als MP3 zu digitalisieren. Mir also eine Kopie der selbigen zum Eigenbedarf herzustellen. (Ich meine sogar dass ich einem Freund oder Verwandten eine Kopie [persönlich] geben darf.). Allerdings, und das ist ja das seltsame, darf ich mir selbige Kopie, die ich selber erstellen darf, nicht aus dem Netz ziehen. Ich hätte ja am Ende exakt das gleiche, nur ohne Aufwand. Sämtliche Vergleichsbeispiele hinken trotz alledem an dem Verbrauch des Gutes. Mir fällt allerdings auch kein Vernünftiges Beispiel ein...
2476) Zuffi schrieb am 08.07.2012 um 18:27:06: Ist das nicht alles SEHR Off-topic und voll am Thema vorbei? :)
2475) Slanski schrieb am 08.07.2012 um 17:48:43: DLA, dann wäre es aber auch "nicht koscher", wenn ich mir das gleiche, alte, im Handel nicht mehr erhältliche Hörspiel bei ebay oder auf dem Flohmarkt besorge. Denn auch dann erhält der Produzent/Urheber/Rechteinhaber keinen einzigen Cent.
2474) Sokrates © schrieb am 08.07.2012 um 12:51:49: "2469) davy schrieb am 08.07.2012 um 04:07:48: @Sokrates [...] sollte, wenn man sowas macht, wenigstens richtig lesen" sprach Mr.Perfect!?
Ok hab mich verlesen, der Kern der "Kritik" bleibt: Ob nun vier Tage oder etwas über ein Monat, was ist das gegen die ca zwei Jahre Pause bei den "drei ???". Und, sind es weniger Hörer geworden? Bezweifle ich! Muss also an unserer Zeit liegen, in der immer alles sofort verfügbar zu sein hat - schade.
2473) Markus H. schrieb am 08.07.2012 um 12:35:21: lehrtrinken es muss natürlich leertrinken heißen
2472) DLA schrieb am 08.07.2012 um 12:12:18: @Call: Solche Überlegungen dienen wohl nur der Beruhigung des eigenen Gewissens. Natürlich ist der nicht autorisierte Download eines Hörspiels nicht koscher, da ist es völlig egal ob man es früher einmal besessen hat oder nicht. Auch der Verweis darauf, es sei die alte, nicht mehr im Handel erhältliche Version dient nur der Gewissensberuhigung. Man würde ja auch nicht in ein Antiquariat gehen und dort eine alte Übersetzung eines Buches unbezahlt mitnehmen und dies dann mit dem Argument, die Neuübersetzung gefalle einem nicht, begründen – und wenn man es doch täte, käme man wohl kaum damit durch. Interessant ist allerdings ob es in der juristischen Beurteilung einen Unterschied zwischen generell noch im Handel verfügbaren und nicht mehr verfügbaren Filmen/Hörspielen gibt.

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