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Die 3 Fragezeichen FAQ - Oder was ich immer schon mal ganz schnell beantwortet haben wollte

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3105) DerBrennendeSchuh schrieb am 21.09.2010 um 13:42:17: "Estoppel" war da ein Stichwort. E. Arthur hatte hier ein Interview gegeben, aus dem man ersehen konnte, wie kompliziert das wohl ist. Da ging es u.a. um Verkauf von Rechten und Auftragsarbeiten (Random House) und um einen gesetzlichen "Rechterückfall", wodurch die Kinder auch bei anderslautenden Testamenten und Verträgen _automatisch_ nach 28(?) Jahren in den Besitz der Rechte kämen. Letzteres sei aber nach deutschem Recht nicht möglich, hier dürften auch keine Rechte verkauft werden, sie könnten nur vererbt werden. Daher gelte in Deutschland nur das Testament, so meint das OLG D'dorf. US-Recht sei _hier_ unerheblich...womit wir wieder bei der Möglichkeit einer VÖ in den USA wären, denn dort ist nicht Deutschland!
3104) Sokrates © schrieb am 21.09.2010 um 13:22:06: @Schuh: Tja, wenn EA (und/oder ihr Bruder) nicht im Testament vorkommen, woher sollen dann "irgendwelche" Rechte an "Ingendwas" kommen? Um das vernünftig zu klären müssten, wir wohl jemanden fragen, der sich im am.Erbrecht auskennt.
Ich bin relativ sicher - hab ich aus anderen ???-Folgen zum Thema erben *g* sowie anderen US-Krimis -, dass es in Kalifornien / den USA keinen Pflichtteil gibt.
3103) DerBrennendeSchuh schrieb am 21.09.2010 um 13:11:52: Und was heißt "explizit deutsch"? Der Film wurde auf englisch in Südafrika gedreht...
3102) DerBrennendeSchuh schrieb am 21.09.2010 um 12:59:17: Das hat das Oberlandesgericht D'dorf festgestellt. Es ist nur ein Testament bekannt, in dem Arthur sämtliche Rechte der Uni vermacht hat. Der Inhalt wurde damals (weitgehend?) öffentlich gemacht, daher "kenne" ich das Testament, ja. Ein Testament, daß die Kinder bedenkt, ist bisher nicht aufgetaucht. Es wäre aber möglich, daß nach US-Recht die Rechte nach 28 Jahren (oder wieviel auch immer) automatisch an die Kinder oder sonstige Erbberechtigte zurückfallen. In Deutschland wäre dies jedoch irrelevant, hier gilt nur das Testament. Für einen (eventuellen) Filmverleih oder DVD-Verkauf in den USA könnte es somit sehr wohl sein, daß Elisabeth Arthur Rechte hat.
3101) Sokrates © schrieb am 21.09.2010 um 11:25:56: @Schuh: Kennst du R.Arthurs Testament, oder woher weißt du das so genau? Wäre m.E. doch ziemlich ... merkwürdig (um nicht hirnrissig/schwachsinnig zu sagen), die Rechte epxlizit für Deutschland (o. meinetwegen Europa) der Uni zu vererben, für die USA und den Rest der Welt seinen Kindern!? Aber selbst wenn: "Die Dr3i" ist explizit deutsch, die Filme liefen (von einer (!) bekannten Ausnahme abgesehen) nur in Deuschland u. im dt-sprachigen, europäischen Ausland.
3100) DerBrennendeSchuh schrieb am 21.09.2010 um 10:26:53: Moment, Soki, so einfach ist das wohl nicht. "Rechteinhaberin (...) ist die Uni"- das gilt für Veröffentlichungen in Deutschland, hier hat die Uni Michigan die Rechte, aber für internationale Veröffentlichungen wie Filme hat (möglicherweise) nach US-Recht Frau Arthur die/auch Rechte.
3099) Sokrates © schrieb am 21.09.2010 um 09:15:25: Nix! Erbin u. damit Rechteinhaberin an sämtlichen Arthur-Werken ist/war die Uni Michigan.

Was EA im Vorfeld dieser Klärung von Sony/BMG o. der Filmgesellschaft bekommen hat (muss sie das eigentlich zurückzahlen? Sie hat ja was verkauft - "im guten Glauben, wie das im Juristen-Deutsch heißt - was ihr nie gehörte), sind Interna, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind (was würdest du sagen, wenn dein Chef dein Gehalt öffendlich bekannt machte?).
3098) Frage. schrieb am 20.09.2010 um 19:57:20: ...zum Rechtsstreit: Ist eigentlich bekannt, wie viel Geld die Tochter von Robert Arthur für die Rechte bekam? Würde mich mal interessieren, denn die wird ja nicht einfach so unterschrieben haben.
3097) Kitt © schrieb am 16.09.2010 um 19:06:08: @ BillyTowne: Vielen, vielen Dank für die Info. Termin notiert! Grüße Kitt
3096) Sokrates © schrieb am 16.09.2010 um 13:55:07: B. 2 t. please.
3095) Lobbyist © schrieb am 16.09.2010 um 11:43:41: Einfach mal dem Link aus Beitrag 3078 folgen. Es geht nicht um Running Gags oder um inhaltliche Ähnlichkeiten, sondern um – ohne Wertung meinerseits - Plagiate. Nichtsdestoweniger empfinde ich den unheimlichen Drachen als ausgesprochen starke Geschichte, oder gerade deswegen? Hihi.
3094) Hector Sebastian schrieb am 16.09.2010 um 10:42:33: Klar, kann es bei über 100 Büchern irgendwo parallelen geben. aber gleich bei den ersten zehn, elf folgen schon? es geht ja nicht um die "running gags" wie die visitenkarten, sondern um starke parallelen innerhalb der story.
3093) Sophie schrieb am 16.09.2010 um 06:50:03: Mal ehrlich: Bei so vielen Folgen, die es von den drei ??? inzwischen gibt, ist es doch auch nicht verwunderlich, dass es mal inhaltliche Ähnlichkeiten gibt, oder? Mich persönlich stört das nicht. Und natürlich gibt es auch Rituale, die immer wieder auftauchen, wie das Vorzeigen der Karte. Das ist mit Sicherheit auch Absicht. Auch wenn für einen ähnlichen Charakter der gleiche Sprecher gewählt wird, stört mich das nicht. Ich denke insbesondere an "Insektenstachel" und "Ameisenmensch". Meines Erachtens ist Marianne Kehlau in beiden Folgen großartig und bereichert sie. Diese hysterischen, eigenwilligen Frauen passten sehr gut zu ihr. D.h., sie hat sie sehr gut dargestellt, finde ich. Oh, irgendwie kommen wir vom Thema dieses Forumspunktes ab, was mich aber auch nicht stört. *g*
3092) Hector Sebastian schrieb am 16.09.2010 um 00:33:17: Kch lese gerade weiter im rasenden Löwen. Die Idee mit dem Versteck in Eisenstangen kommt uns ja auch aus dem Superpapagei bekannt vor! Nick West hat ja wirklich extrem viel kopiert...
3091) DerBrennendeSchuh schrieb am 15.09.2010 um 21:19:17: Immer versaubeutele ich die Schreibweise "Mackensy"! Gut, die Geschichte ist natürlich ganz ählich angelegt (sind Teufelsberg und Insel auch, wenn man so will), aber das stört mich nicht weiter, wenn es gut verpackt ist. Denselben Sprecher zu wählen ist aber m.E. nicht so gut. Und alle 3 Folgen möchte ich diese "Reminiszenzen" auch nicht haben. Ich meinte eigentlich auch mehr einzelne Szenen, wie die Hitchcockanrufe oder das Vorlesen der Karte. Bleibt also die (offene) Frage: War die Ähnlichkeit früherer Folgen vielleicht Absicht?

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