bg-color-Chooser
 
  Start
 
  Community
  Bewertungen
  Forum
  Gästebuch
  Fanstuff
  Quiz
 
  Bücher
  Hörspiele
  Filme
  Autoren
  Interviews
  Cover
  Sammlerfälle
  Aiga
  Kids
  Spiele
  Merchandise
 
  Archiv
  Lexikon
  A bis Z
  Links
 
  Layout
  Impressum

© 1997-2024 by
rocky-beach.com

Neue drei ???-Hörspiele

Name

Email-Adresse

Text

«  1  2  3  4  5  6  7  8  9  271  272  273  274  275  276  277  366  367  368  369  370  371  372  373  374  375  376  »


1534) Phony McRingRing © schrieb am 07.01.2009 um 10:04:02: @jje: weisst du, dein pseudogewisse geht mir langsam auf den keks. wenn du den eindruck hast, dass sich jemand irrt, dann geht das auch einen zacken diplomatischer und nicht von oben herab - vorallem, wenn du offenbar nicht bereit bist zu lesen, was ich schreibe, aber im grunde mehr oder weniger dasselbe schreibst, wie ich. bei dieser yt- und googlesache denke, was du willst - mir egal.
1533) JAVA JIMS Erbe © schrieb am 07.01.2009 um 09:46:33: Ach Phony Es wird jedenfalls niemand, keine Firma, no one and nothing YouTube für die Duldigung von COPYRIGHT Inhalten bezahlen, die gegen YouTubes EIGENE Nutzungsbedingungen verstossen. <---- Hallo? Und zu der Finanzierung, man schaue sich einfach mal bei Google, Youtube etc. um. Die Werbung machts.
1532) Phony McRingRing © schrieb am 07.01.2009 um 09:28:55: @jje: im übrigen: google hat weit mehr, als nur die suchmaschine, um sich zu finanzieren. aber die suchmaschine wird etwa durch werbung auf anderen seiten finanziert (googleads), durch bezahlung durch andere seiten, die für hohe platzierungen etwas abdrücken, bzw. durch bezahlungen von firmen, die sich auf den ergebnisseiten, meistens auf dem rechten dritten, einen link setzen lassen... ...und warum die musikvideos jetzt gelöscht wurden, schrieb einige beiträge zuvor bereits. (hatte gestern keine lust, noch mehr zu tippen, fand aber heute morgen, dass ich es doch noch äussern möchte!)
1531) Phony McRingRing © schrieb am 07.01.2009 um 09:25:09: @c-ro: hmmm, doch, eigentlich schon. es ist erlaubt, "in üblichen mengen", kopien, die als geschenke empfangen werden, für familie oder freunde zu erstellen. was genau übliche mengen sind, ist unklar, aber so grob 3-5 exemplare sind wohl erlaubt. insofoern könnte man die eine kopie, die man behält, obwohl man das original weggibt/verkauft, eventuell als schenkung auslegen; selbst wenn nicht, dass sie kein geschenk war, müsste man natürlich beweisen.
1530) C-Ro © schrieb am 07.01.2009 um 07:58:25: @ JAVA JIMs Erbe 1528: Es muss "Eigentum" heißen, nicht Besitz. und @ 1518: Der Erwerb alleine reicht nicht aus. Wenn ich eine CD erwerbe, mir eine Sicherungskopie mache und die CD dann weiter veräußer, darf ich auch die Kopie nicht mehr besitzen.
1529) Phony McRingRing © schrieb am 07.01.2009 um 00:38:59: @jje: ich schrieb bereits deutlich, dass musikvideos u.ä. gemeint sind...
1528) JAVA JIMs Erbe © schrieb am 06.01.2009 um 22:26:14: @ swan 1526 - genauso hab ich das auch gemeint. Sofern kein DRM etc. vorliegt was zur Kopie umgangen werden muss kannst du jedes in deinem Besitz befindliche Medium für private Zwecke FÜR DICH kopieren. Man nennt es auch Sicherheitskopie.
1527) swanpride © schrieb am 06.01.2009 um 22:17:51: @1524 Habe ich auch schon gemacht...wenn nicht dort, dann eben von einem chinesischen Anbieter. Solange ich nur gucke und nicht runterlade, kann mir ja auch niemand am Zeug flicken. Aber nur, weil man auf Youtube schon mal den ein oder anderen illegalen inhalt findet, heißt das noch lange nicht, dass das auch erlaubt ist...kommt halt drauf an, wie stark der eigentlich besitzer darauf achtet, wo seine produkte landen.
CBS hält es zum Beispiel so, dass auf die diversen Fernsehserien, die sie senden, nur über amerikanische Server zugegriffen werden kann...also hast du zwei möglichkeiten: Entweder, die sorgst dafür, dass deine Verbindung über einen amerikanischen Server läuft, oder (was noch einfacher ist) du schaust es dir eben mit chinesischen Untertiteln an (denn in China ist das Urheberrecht wesentlich lockerer).
1526) swanpride © schrieb am 06.01.2009 um 22:12:23: @1518 "Ein Beispiel für die zulässige Herstellung einer Privatkopie ist das Kopieren von Musik auf einen MP3-Player oder die Anfertigung einer Kopie einer CD für das Autoradio. Dies gilt jedoch nur, soweit dabei keine wirksamen Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden. Weitere Beispiele sind das Kopieren von Zeitungsartikeln für ein privates Archiv, Fernsehaufnahmen mit dem Videorecorder, das Aufnehmen von Radiosendungen mit dem Kassettenrecorder oder auch der Mitschnitt von Sendungen im Internetradio, sofern dabei kein Kopierschutz umgangen wird."
Ich sag ja, die Regelung ist etwas schwammig. (nebenbeibemerkt ist das Herstellen von Raubkopien kein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen).
1525) JAVA JIMs Erbe © schrieb am 06.01.2009 um 22:08:29: @ Phony - Irtum, die werden eben NICHT geduldet und YT bekommt auch keinen Cent dafür. Versuch zb. mal die neuen DDF Folgen auf YT zu finden - alle auf Veranlassung von SONY BMG gelöscht. Selbst bei den Musik-Videos wird jetzt eingegriffen bzw. stark gelöscht. Ganz unterbinden kann man das natürlich nie, weil es sich um "Free Hosting" handelt. Was glaubst du eigentlich wie sich Google - die ja bekannterweise YouTube "geschluckt" haben und andere Seite in der Art finanzieren? Jetzt bin ich gespannt.....!
1524) Phony McRingRing © schrieb am 06.01.2009 um 22:05:23: @swan: selbstverständlich, sonst könnte man bald ganze filme auf YT gucken, das will man dann auch nicht. aber die ganzen musikvideos und soweiter, die wären ohne einverständnis ja gar nicht erlaubt, weil die kids das ja sonst kostenlos und ohne werbung sähen/hören/laden können - und DAS will man ja auch nicht! ;) auf MTVIVA läuft ja immer schon werbung und alles...
1523) swanpride © schrieb am 06.01.2009 um 22:02:51: @1517 Haben sie es durchgesetzt? Soweit ich weiß, sind die Gerichte doch gegen eine solche Verordnung, aus dem einfachen Grund, weil man sonst aus dem prozessieren nicht mehr rauskommen würde.
@1522 Das ist ein wenig Glückssache...Youtube ist einfach so groß, da kommt man mit dem löschen gar nicht mehr hinterher. Die Firmen entscheiden in der Regel deshalb selbst, wo sie ihre Grenze ziehen. Bei dem ABBA-Film zum Beispiel, haben sie diverse mitschnitte von der CD und die trailer zugelassen, aber sobald jemand Filmausschnitte hochgeladen hat, wurde sofort gnadenlos gelöscht.
1522) Phony McRingRing © schrieb am 06.01.2009 um 21:53:30: eben JJE: und deshalb dulden alle firmen auch diese videos, die kriegen kohle dafür. aber universal wollte mehr haben...
1521) JAVA JIMs Erbe © schrieb am 06.01.2009 um 21:49:47: Nachtrag @ 1519 - Du solltest dir vielleicht mal die Nutzungsbedingungen bei Youtube etc. durchlesen. Es dürfen da lediglich Videos hochgeladen werden von dem der USER auch die Rechte besitzt - sprich eigene Videos. Alles andere steht unter COPYRIGHT und kann von YT selber gelöscht oder aber auf Veranlassung vom Rechteinhaber jederzeit gelöscht werden lassen.
1520) JAVA JIMs Erbe © schrieb am 06.01.2009 um 21:32:55: LoL - achso. Sony BMG wollte dann wohl auch mehr Geld von YT.

gesamtes Forum chronologisch


[TOP] - [Druckversion] - [rocky-beach.com] - [Impressum] - 27.08.2018