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Interview mit Elizabeth Arthur
+++ Februar 2007 +++


Als hierzulande Anfang 2005 die Produktion der drei ???-Hörspiele zum Erliegen kam, jedoch neue drei ???-Bücher erschienen und auch an einem Three-Investigators-Kinofilm gearbeitet wurde, war die Verwirrung groß. Vereinzelt lancierte Andeutungen nährten vielfältige (Verschwörungs-)Theorien, die erneut angefacht wurden, als der Hörspielproduzent EUROPA/SonyBMG im Mai 2006 verkündete, dass es gelungen sei, "sich die Rechte am amerikanischen Originalwerk zu sichern" und man im Herbst eine neue Hörspielserie (Die Dr3i) veröffentlichen werde. Amerikanisches Originalwerk? Mit wem hatte SonyBMG da verhandelt? Plötzlich rückte Elizabeth Arthur, eine von beiden Nachfahren des Three Investigators-Erfinders Robert Arthur, ins Bewusstsein der deutschen drei ???-Fans.

Wir hielten die Zeit für gekommen, uns an Elizabeth Arthur zu wenden und sie ausführlichst zur Entwicklung der Three Investigators zu befragen. Sie erklärte sich sofort dazu bereit, und unser per E-Mail geführtes Interview begann im August 2006. Dass wir einige Male von den aktuellen Entwicklungen eingeholt wurden, erwies sich im Nachhinein als Vorteil, und so bietet unser Schriftwechsel mit Elizabeth Arthur nun einen detaillierten Einblick in die hochkomplexe Materie einer traditionsreichen Kinderkrimiserie, geschildert aus der Sicht der Tochter des Serienschöpfers.

(Anmerkung: Neben dem englischen Originaltext präsentieren wir hier unsere deutschsprachige Übersetzung, die nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt und auch - im Hinblick auf das juristische Fachvokabular - von Dritten gegengelesen wurde. Dennoch ist klar: es gilt der Wortlaut des Originals; im Zweifelsfall sollte natürlich auf jeden Fall die englische Fassung konsultiert werden.)


Elizabeth Arthur, © Marion Ettlinger

Elizabeth Arthur ist die Tochter des Erfinders der Three Investigators-Serie und darüber hinaus selbst eine bekannte amerikanische Schriftstellerin. Ihre fünf Romane und zwei Memoiren gewannen zahlreiche Preise und wurden ins Spanische, Ungarische, Deutsche und Japanische übersetzt; ihr Roman Antarctic Navigation erschien beim Wolfgang Krüger Verlag und im Fischer Taschenbuch Verlag unter dem Titel Eislandfahrt.
 
1. Hat Robert Arthur noch die deutsche Erstauflage des Gespensterschloß (1968) bzw. der flüsternden Mumie (1969) erhalten, bevor er starb? Wenn ja, wie reagierte er auf die entscheidende Bearbeitung - dass nämlich Kommentare von Alfred Hitchcock nach Art der Solve-Them-Yourself-Mysteries in die Geschichten eingefügt wurden?
 
Mein Vater erhielt tatsächlich Belegexemplare der deutschsprachigen Ausgabe von The Secret of Terror Castle, bevor er starb. Unter den Geschenken, die ich von ihm zum Weihnachtsfest 1968 bekam, befand sich die Erstauflage von Die drei ??? und das Gespensterschloss. Zu jener Zeit lernte ich Deutsch an der High School, und mein Vater schrieb "Try your German on this" [= Teste Dein Deutsch mal hiermit!] auf den vorderen Innenumschlag des Buchs.
 
Ich kann mich nicht entsinnen, dass Dad die Tatsache angesprochen hat, dass bei der Übersetzung von The Secret of Terror Castle durch die Franckh'sche Verlagshandlung Stuttgart das Konzept der Solve-Them-Yourself Mysteries in die deutschsprachige Fassung der Three Investigators-Serie miteingeflossen war.
 
Allerdings weiß ich, dass die Idee für die bei Random House publizierte Geschichtensammlung Alfred Hitchcock's Solve-Them-Yourself Mysteries von meinem Vater stammte. Sie war für jugendliche Leser gedacht und erschien 1963 - ein Jahr bevor The Secret of Terror Castle in Amerika veröffentlicht wurde.
 
In Alfred Hitchcock's Solve-Them-Yourself Mysteries verfasste mein Vater nicht nur die (Hitchcock zugeschriebenen) Einleitungen und eingeschobenen Kommentare, sondern er schrieb auch alle fünf Geschichten bzw. arbeitete er sie in das Solve-Them-Yourself-Format um - vier Geschichten stammten ursprünglich von ihm selbst.
 
Daher nehme ich an, dass entweder mein Vater oder ein Redakteur bei Random House mit der Franckh'schen Verlagshandlung Stuttgart zusammengearbeitet haben muss, als es darum ging, das Solve-Them-Yourself-Konzept auf die deutsche Übersetzung der Three Investigators-Geschichten meines Vaters zu übertragen.
 
2. Wofür genau war Robert Arthur bei der TV-Serie Alfred Hitchcock Presents zuständig? In welcher Form stand Robert Arthur mit Alfred Hitchcock in Kontakt? Kannten sich beide persönlich? War es Robert Arthur, der auf die Idee kam, Alfred Hitchcock in die Three Investigators-Serie einzubinden? War zu diesem Zeitpunkt bereits der Plan gereift, eine Krimiserie aus der Taufe zu heben und entschied Arthur erst später, Alfred Hitchcock einzubauen - oder ging alles von der Idee aus, eine Serie mit Alfred Hitchcock zu erschaffen, was dann zur Krimiserie Alfred Hitchcock and The Three Investigators führte?
 
Dad arbeitete als Redakteur für die TV-Serie Alfred Hitchcock Presents. Er schrieb für Hitchcock auch Drehbücher, aber als Redakteur war er nicht bloß freiberuflicher Autor, sondern er gehörte fest zum Produktionsteam der TV-Serie. Zu jener Zeit entwickelten Redakteure Ideen, wählten Autoren aus und bearbeiteten Drehbücher; sie übten demzufolge mehr Einfluss aus, als das Redakteuren heutzutage möglich ist.
 
Also ja, Dad kannte Alfred Hitchcock persönlich, allerdings nur in beruflicher Hinsicht und das auch erst, nachdem er den Job für die Hitchcock-Fernsehserie bekommen hatte - das war Ende 1959 oder Anfang 1960, nachdem meine Eltern geschieden worden waren -, und nachdem er seinen Wohnsitz von Yorktown Heights, New York nach Hollywood verlegt hatte. (Der Umzug war für ihn notwendig gewesen, weil es 1959 für einen Autoren mittlerweile immer schwieriger geworden war, seinen Lebensunterhalt in einer Medienbranche außerhalb des Fernsehens zu verdienen.)
 
Was die Idee anbelangt, Alfred Hitchcock in die Three Investigators-Serie einzubinden, so war es definitiv mein Vater, dem dieser Einfall kam, und das war sicherlich nicht durch Hitchcocks Fernsehserie beeinflusst, sondern durch die Alfred Hitchcock Presents-Krimianthologie im Buchformat, die für Erwachsene konzipiert worden war.
 
Dad fing 1961 damit an, diese Buchreihe herauszugeben, nachdem Random House ihn gebeten hatte, die Nachfolge der früheren Herausgeberin anzutreten. 1961 lebte Dad nach wie vor in Kalifornien und arbeitete für die Hitchcock-Fernsehserie - und aufgrund dieser zeitlichen Umstände war ich stets der Ansicht, dass jemand aus dem Umfeld der TV-Serie (vielleicht sogar Hitchcock) meinen Vater bei Random House als geeigneten Redakteur für ihre erwachsene Hitchcock-Krimianthologie ins Gespräch gebracht hatte.
 
Auch nachdem mein Vater seinen Job in Kalifornien beendet hatte und zurück an die Ostküste gezogen war, um näher bei meinem Bruder und mir zu wohnen (seine Tante - meine Großtante - Margaret Arthur hatte ihn gebeten, mit ihr gemeinsam ein Haus in Cape May, New Jersey, zu teilen), führte er die redaktionelle Arbeit an der Alfred Hitchcock Presents-Buchreihe fort. Zu den von ihm betreuten Büchern gehörten Stories For Late At Night, Stories My Mother Never Told Me, Stories Not For The Nervous und Stories That Scared Even Me. Jede dieser Anthologien beeinhaltete mindestens eine seiner eigenen Geschichten, und jedes Buch begann - wie die Geschichten der Three Investigators - mit einer scheinbar von Alfred Hitchcock verfassten Einführung, die jedoch von meinem Vater stammte.
 
Und noch etwas geschah, nachdem mein Vater Kalifornien (früh im Jahre 1963) verlassen hatte: ihm kam die Idee, eine Krimiserie für Kinder zu schreiben.
 
Was den anderen Teil der Frage anbelangt: die Idee zur Buchserie und die Idee, hierfür mit Alfred Hitchcocks Namen und seinem Image zu werben, kamen ihm definitiv zu derselben Zeit.
 
Ich bin mir dessen sicher, weil ich zufälligerweise in jenen Monaten, als mein Vater an The Secret of Terror Castle arbeitete, gerade zehn Jahre alt geworden war; und da ich das ungefähre Alter der von meinem Vater ins Auge gefassten Zielgruppe erreicht hatte, pflegte mein Vater - wirklich ernst gemeint - mich nach meiner Meinung zu verschiedenen Ideen zu fragen, die er entwickelt hatte.
 
Zum Beispiel erwog Dad, den ersten Detektiv "Genius Jones" zu nennen, und als er mich fragte, ob ich "Genius Jones" oder "Jupiter Jones" besser fände, da meinte ich zu ihm, dass ich mit einem Jungen mit dem Spitznamen "Genius" niemals befreundet sein wolle.
 
Er fragte mich auch, was ich von Alfred Hitchcocks Filmen und seiner Fernsehserie hielt, aber da ich zu jener Zeit noch nichts davon gesehen hatte, war ich in dieser Hinsicht nicht wirklich hilfreich.
 
3. Können Sie zentrale Einflüsse für die Serie bzw. Inspirationen für die einzelnen Geschichten nennen? Was denken Sie: was unterscheidet die Three Investigators von anderen zeitgenössischen Kinderkrimiserien? War die Serie als offene Konkurrenz zu den Hardy Boys gedacht?
 
Die Serie wurde ganz klar erschaffen, um mit den Hardy Boys zu konkurrieren. Da ich die Hardy Boys als Kind nie gelesen habe, kann ich beide Serien nicht miteinander vergleichen, aber gelegentlich las ich Nancy Drew-Bücher - und als ich die ersten beiden Three Investigators-Geschichten meines Vaters gelesen hatte, da war ich der Meinung, dass mein Vater die Konkurrenz eindeutig vom Platz gefegt hatte.
 
Und das nicht nur, weil es sich bei The Secret of Terror Castle und The Mystery of the Stuttering Parrot um echte Detektivgeschichten handelt: zu einer Zeit, in der die jungen Protagonisten von amerikanischen (Detektiv-)Geschichten für Kinder und Jugendliche immer idealisierten Familien der oberen Mittelschicht entstammten, wirkten Jupiter Jones, Pete Crenshaw und Bob Andrews authentisch, wie echte Jungen mit echten Eltern bzw. (in Jupiter Jones' Fall) echter Tante und echtem Onkel, die auf faszinierende Weise exzentrisch waren.
 
Mir gefiel es besonders, dass Jupiters tote Eltern von einem Geheimnis umgeben wurden und man von ihnen alles Mögliche vermuten konnte - und mir gefiel, dass Jupiter auf einem Schrottplatz wohnte.
 
In meinen Augen war das genial, denn was konnte besser geeignet sein, als die Zentrale einer Detektei, ein Unternehmen einer fest etablierten Branche, inmitten eines Schrottplatzes einzurichten?
 
Das bringt mich zu jenem Faktor, von dem ich meine, dass er als wichtigster Einfluss auf die Three Investigators gewertet werden muss: den Eindruck, den Kalifornien bei meinem Vater hinterließ, als er dorthin gezogen war.
 
Über diesen Eindruck weiß ich etwas Bescheid, denn als mein Vater in Hollywood lebte und arbeitete, schrieb er mir viele Briefe, in denen er detailliert auf die absonderlichen Gewohnheiten und Gebräuche der Kalifornier einging.
 
Diese Briefe besitze ich noch, und als ich sie später als Erwachsene wieder ausgrub und noch einmal las, da begriff ich, dass er als jemand, der sein ganzes erwachsenes Leben entweder in New York City oder in durch ein Zugnetz angeschlossenen Vororten verbracht hatte, sich schlicht und ergreifend mit einem Lebensraum nicht anfreunden konnte, in dem es unmöglich war, sein Ziel mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, und in dem das Straßennetz - selbst damals schon - frustrierend und unpraktisch war.
 
Hinzu kam, dass er die Zeit der Weltwirtschaftskrise als hart arbeitender Autor überlebt und sorgsam darauf geachtet hatte, mit dem verdienten Geld sorgfältig umzugehen; mein Vater war verblüfft und erschrocken zugleich über die kalifornische Wegwerfkultur.
 
Diese beiden Begleiterscheinungen seines Alltags in Hollywood mussten offensichtlich in seiner Schriftstellerei Ausdruck finden, und als er das Konzept der Three Investigators entwickelte, führte sein Frust über das fehlende öffentliche Verkehrsnetz in Kalifornien zu einem der wichtigsten tragenden Elemente der originalen amerikanischen Serie: der Umstand, dass die Jungen, zu jung für den Führerschein, es niemals bewerkstelligt hätten, Fälle zu bearbeiten, die sich weiter als eine Fahrradfahrt von ihrem Zuhause entfernt ereigneten - bis Jupiter seine ihm angeborene Intelligenz anwandte und in einem Wettbewerb die Nutzung eines Rolls Royce inkl. der Dienste eines Chauffeurs gewann.
 
Die Abneigung meines Vater gegen Kaliforniens Wegwerfmentalität fand sicherlich ihren Ausdruck im Schrottplatz, auf dem es meinem Vater - wie Jupiters Onkel Titus - möglich war, in der Phantasie alle möglichen wundersamen Dinge, die sonst weggeworfen worden wären, als Schrott auftauchen zu lassen und gegebenenfalls wiederzuverwerten.
 
Natürlich könnte man auch denken, dass eine der besten Ideen meines Vaters für die Three Investigators - dass Jupiter Jones der Neffe eines Schrottplatzinhabers war - deshalb entstand, weil zu jener Zeit, als mein Vater die Three Investigators entwickelte, sein eigenes Gedächtnis ein wenig einem Schrottplatz ähnelte: bis zum Bersten gefüllt mit dem Inventar eines Lebens voll exzellenter Schreibideen, die nur darauf warteten, noch einmal verwendet zu werden.
 
4. Robert Arthur konnte 1964 auf ein bereits umfangreiches Œuvre zurückblicken. In einem seiner Mysterious Traveler-Hörspiele findet sich lustigerweise ein von einem Auktionator gesprochener Satz, der fast 100%ig identisch in The Mystery of the Talking Skull erneut von einem Auktionator gespochen wird. Sind andere Beispiele bekannt, in denen er sich auch anderswo bei früheren Kurzgeschichten bedient hatte?
 
Ich fürchte, jenes erwähnte Hörspiel kenne ich nicht. Dad und sein Partner David Kogan haben nahezu 450 Drehbücher für Radiohörspiele verfasst, und es ist sehr schwierig, sie alle aufzuspüren. Ob mein Vater Inhalte aus seinem früheren Werk in irgendeiner Form bei den Three Investigators einbaute, kann ich nicht anhand irgendwelcher Beispiele belegen. Allerdings wurde mein Vater offenkundig von seinen Radioarbeiten inspiriert, als er The Mystery of the Screaming Clock schrieb und die Figur des Bert Clock erfand.
 
5. In welcher Form sind Robert Arthurs Geschichten derzeit noch verfügbar? Sind Manuskripte zu den Three Investigators und Verlagskorrespondenz erhalten geblieben? Wie steht es um die Manuskripte seiner Kurzgeschichten? Hat es jemals Pläne gegeben, einige dieser Stories (z.B. Mystery and More Mystery) wiederzuveröffentlichen oder neue Anthologien zusammenzustellen? Wer ist für die Verwaltung seiner Werke verantwortlich? Hat die Universität von Michigan dabei jemals eine Rolle gespielt?
 
Die einzigen beiden Geschichtensammlungen, die mein Vater selbst zu Lebzeiten zusammengestellt hat, waren Mystery and More Mystery sowie Ghosts and More Ghosts - beide erschienen ursprünglich bei Random House, und beide sind seit einer langen Zeit vergriffen.
 
Ich habe jedoch so viele Geschichten wie möglich zusammengetragen, die mein Vater in den 1930er und 1940er Jahren in Pulp-Magazinen veröffentlicht hatte, und mein Mann Steven Bauer und ich haben viel Zeit damit verbracht, die Geschichten einzuscannen, Fehler in den Scans zu korrigieren und die Geschichten in elektronische Dateien umzuformatieren.
 
Also: ja, es gibt definitiv Pläne, einige Geschichten meines Vaters neu zu veröffentlichen, und auch wenn das Vorhaben, Hunderte von noch nie in Anthologien publizierten Geschichten zusammenzutragen, dadurch erschwert wurde, dass mein Vater als ein so überaus produktiver Schriftsteller geradezu gezwungen gewesen war, viele Geschichten unter Pseudonym zu veröffentlichen (damit er zwei oder drei Geschichten in derselben Ausgabe eines Magazins unterbringen konnte), so verzeichnen mein Mann und ich dennoch Fortschritte beim Sammeln, Scannen und Formatieren der Geschichten.
 
Wir sind guten Mutes, innerhalb der nächsten zwölf Monate, wenigstens 150 Geschichten zusammengetragen und eingescannt zu haben. Danach wird mein Mann - er ist Autor, Hochschuldozent für Kreatives Schreiben sowie ein ausgezeichneter Redakteur - eine umfangreiche Sammlung zusammenstellen und herausgeben, vielleicht in einer mehrbändigen Ausgabe.
 
Was die Frage nach überlebenden Manuskripten bzw. Korrespondenz zu den Three Investigators anbelangt, so muss der gesamte Briefwechsel bei Random House verblieben sein. Als Random House sich in den 1990er Jahren entschied, keine neuen Three Investigators-Geschichten mehr zu veröffentlichen, und als die letzte Lektorin meines Vaters, Jenny Fanelli, ungefähr zu derselben Zeit bei Random House aufhörte, wurde fast alles über die Geschichte der Three Investigators entweder nicht weiter beachtet oder gar völlig vergessen, da eine Reihe von Veränderungen in der Leitung (und letztlich auch in der Eigentümerschaft) von Random House ein Klima geschaffen hatte, in dem kaum noch Raum für Erinnerungen an Ereignisse vor 1990 war.
 
Nichtsdestotrotz sagt einem der logische Menschenverstand, dass es ein sehr umfangreiches Archiv mit Three Investigators-Akten geben muss, irgendwo verstaut in einem Random-House-Anbau, und dass einige dieser Akten (zumindest) Briefe enthalten müssen, die mein Vater an das Lektorat schrieb.
 
Obwohl ich Random House immer wieder gebeten hatte, derlei Korrespondenz in der Registratur von Random House zu orten und/oder mir zu schicken, so hat mir niemand, der hierzu befugt gewesen wäre, auf meine Anfragen hin geantwortet; und da Random House - formal gesehen - der rechtmäßige Besitzer sämtlicher an ihr Lektorat geschickten Briefe ist, kann ich kaum noch etwas ausrichten.
 
Was die Frage bzgl. der Universität von Michigan anbelangt, sollte ich vielleicht erklärend vorausschicken, dass mein Vater in seinem Testament und Letzten Willen der Universität Michigan aus steuerrechtlichen Gründen bestimmte Rechte vermachte, die sich aus seinen Geschichten und/oder Romanen ableiteten.
 
Für die Dauer der ersten Schutzfrist hinterließ er der Universität von Michigan Urheberrechte an Geschichten, deren Copyright auf seinen Namen eingetragen war. Außerdem vermachte er der Universität von Michigan bestimmte Erlöse aus seinen mit Random House abgeschlossenen Three Investigators-Verträgen.
 
Die Rechte an Dads zehn Three Investigators-Geschichten besaß Random House selbst, aber nach amerikanischer Gesetzgebung war es meinem Vater möglich zu verfügen, dass im Falle seines Todes jegliche Erlöse, die ihm (durch Regelungen in speziellen Verlagsabkommen) in Zukunft zustünden, an eine andere Partei gezahlt werden sollten - solange die ursprünglichen Verträge ihre Gültigkeit behielten.
 
In seinem Testament legte mein Vater daher fest, dass Random House (übrigens der einzige Verleger meines Vaters zum Zeitpunkt seines Todes) im Falle seines Todes dem Verwaltungsrat der Universität von Michigan alle Tantiemen zukommen lassen möge, die Random House sonst meinem Vater überwiesen hätte, wäre er noch am Leben gewesen.
 
Das hatte Gründe: in den Vereinigten Staaten werden Hinterlassenschaften, die Bildungseinrichtungen zugute kommen, nicht mit Erbschaftssteuern belegt. Mein Vater hatte sich von seinem Anwalt, Walter Wright, beraten lassen: Würde er die aus seinen Buchverträgen abgeleiteten Rechte zum Empfang zukünftiger Tantiemen seinen Haupterben (also mir und meinem Bruder) vermachen, so könnte der United States Internal Revenue Service [die oberste US-amerikanische Steuerbehörde, Anm. d. Übers.] jene möglichen zukünftigen Erträge auf einen theoretisch hohen Wert taxieren - und in der Folge eine Erbschaftssteuer erheben, die Dads tatsächliche Hinterlassenschaft komplett aufzehren könnte.
 
Leider war Walter Wright, obwohl ein netter und gewissenhafter Mann und darüber hinaus ein guter Freund meines Vaters (er wohnte wie Dad und Tante Margaret in der Franklin Street in Cape May), zu der Zeit, als er den Letzten Willen meines Vaters abfasste, Priester in einer presbyterianischen Gemeinde geworden und arbeitete nicht mehr als niedergelassener Anwalt.
 
Wie dem auch sei, auch als er noch als Anwalt gearbeitet hatte, war er mit den speziellen, für Schriftsteller geltenden Gesetzen und Verfahrensweisen nicht vertraut und über die Beschaffenheit eines literarischen Nachlasses wusste er, wenn überhaupt, nur wenig.
 
Infolgedessen war mein Vater mit Mr. Wrights Hilfe nicht nur - aus heutiger Sicht ist das vollkommen klar - schlecht beraten, was die Problematik anbelangt, wie man den Wünschen meines Vaters (nämlich die seinen Kindern zugedachte Erbschaft vor der Vernichtung durch Erbschaftssteuern zu bewahren) am besten gerecht werden könnte; sondern Mr. Wright konnte sich auch nicht vorstellen, dass es ja wenigstens möglich wäre, dass die Buchverträge meines Vaters in den kommenden Jahren tatsächlich gewisse Erträge erzielen könnten.
 
Natürlich fällt es aus der zeitlichen Entfernung durchaus schwer, die Umstände des Jahres 1969 zu rekonstruieren, aber als die Vergangenheit von heute noch die Zukunft von morgen war, hatte wohl selbst mein Vater nur wenig Anlass anzunehmen, dass es die zukünftigen Tantiemen der Three Investigators-Serie überhaupt zu irgend etwas bringen würden.
 
Zu der Zeit, als er sein Testament änderte, um den neuen Absatz bzgl. der Universität von Michigan einzufügen, hatte Dad mit seinen zehn Three Investigators-Büchern insgesamt $16.000 verdient.
 
Mit anderen Worten: im Durchschnitt hatte Dad an jedem Buch ein vorausgezahltes Garantiehonorar von $1.600 verdient, und da die $16.000 an ihn von Random House über einen Zeitraum von fünf Jahren ausgezahlt worden waren, beliefen sich seine jährlichen Einkünfte auf ca. $3.000.
 
Mein Vater nahm - zurecht - an, dass ein Autor (selbst ein sehr guter Autor) kaum Aussichten auf Tantiemen besaß, die jemals die Höhe des vorausgezahlten Garantiehonorars auch nur erreichen (geschweige denn die Summe jener Vorauszahlung übertreffen) würden.
 
Mit anderen Worten: als mein Vater den Rat Walter Wrights befolgte und seinen Letzten Willen dahingehend änderte, dass die künftigen Tantiemen aus den mit Random House geschlossenen Verträgen der Universität von Michigan zugedacht werden sollten, war er nicht in der Lage, die Zukunft vorherzusagen.
 
Er konnte nicht wissen, dass in jener Zukunft ein Blitz in seine Kinderbuchserie einschlagen würde.
 
Aber er wusste, dass er aus verschiedenen, komplexen uralten Gründen befürchten musste, dass nach seinem Tod der Internal Revenue Service eine ungerechtfertigte Steuerlast auf seine tatsächlichen Erben - d.h. auf mich und meinen Bruder - abladen könnte. Auch wenn die uralten Gründe zu kompliziert sind, um sie jetzt näher zu erläutern, so war es die erste Ironie des Schicksals (das mittlerweile vor Ironien nur so wimmelt), dass mein Vater so ziemlich jedem misstraute, der seiner Meinung nach die Interessen der Regierung, höherer Mächte, der herrschenden Klassen etc. vertrat - daher brachte er auch Anwälten tiefes Misstrauen entgegen.
 
Aus diesem Grund wählte er als Anwalt und Testamentsvollstrecker einen engen Freund, der zwar nicht der sachkundigste Vertreter seiner Zunft gewesen sein mochte, der jedoch sein Vertrauen genoss und bei dem er sichergehen konnte, dass dieser sein Bestes tun und im Falle seines frühen Todes auf mich und meinen Bruder achtgeben würde.
 
Ich sollte vielleicht erwähnen, dass mein Vater schon seit Jahren Geld gespart hatte, um mir die Ausbildung am College zu ermöglichen, und er befürchtete, dass wenn er starb und die Erbschaftssteuer all seine Ersparnisse auffraß, es mir nicht mehr möglich sein würde, das College zu besuchen. Daher nahm er Walter Wrights Ratschlag an, wie er seine Ersparnisse am besten schützen konnte.
 
Als er das tat, waren er und Mr. Wright sich bewusst, dass die der Universität von Michigan zugedachte Hinterlassenschaft keinesfalls von Dauer sein würde. Tatsächlich wussten sie beide, dass jegliche Rechte, die mein Vater der Universität von Michigan übertrug, gemäß den Bestimmungen des geltenden Urheberrechts früher oder später an mich und meinen Bruder zurückfallen würden.
 
Die Materie des Urheberrechts in der ersten und zweiten Schutzfrist ist ziemlich kompliziert, so dass ich es an dieser Stelle mit dem Hinweis belassen möchte, dass das zum Zeitpunkt der Autorentätigkeit meines Vaters geltende Urheberrecht vorsah, dass alle mit den Werken meines Vaters verbundenen Anrechte automatisch auf mich und meinen Bruder zurückfallen würden, sobald die erste Schutzfrist abgelaufen war: 28 Jahre, gezählt ab dem Datum der ersten Veröffentlichung des jeweiligen Werks.
 
Da Dad die meisten seiner Kurzgeschichten zwischen 1940 und 1955 veröffentlicht hatte, begannen die Urheberrechte an seinen Kurzgeschichten schon kurz nach seinem Tod an mich und meinen Bruder zurückzufallen, bis in die 1970er und 1980er Jahre hinein. Da jedoch die Three Investigators-Geschichten die letzten Werke waren, die mein Vater geschrieben hatte, waren sie logischerweise auch die letzten Werke, deren Rechte an uns zurückfielen.
 
Um auf eure Frage zurückzukommen, ob die Universität von Michigan eine Rolle bei der Verwaltung der Werke meines Vaters spielte, so lautet die kurze Antwort: nicht wirklich.
 
Das liegt teilweise daran, dass Walter Wright davon ausging, dass die der Universität von Michigan gewährte Hinterlassenschaft meines Vaters kaum einen tatsächlichen Wert besäße. Daher versäumte er es, im Letzten Willen meines Vaters der Universität von Michigan vorzuschreiben, dass ein Nachlassverwalter eingesetzt werden müsse, wenn die Universität von der Hinterlassenschaft profitieren wolle.
 
Hinzu kam, dass Mr. Wright über Autoren und ihr Handwerk nicht genug Bescheid wusste, als dass er meinem Vater dazu hätte raten können, wenigstens einen literarischen Nachlassverwalter einzusetzen.
 
Als mein Vater starb, war ich erst fünfzehn Jahre alt und damals nicht in der Lage, an diesen Versehen irgend etwas zu ändern.
 
Daher fehlte dem Nachlass meines Vaters nicht nur ein literarischer Nachlassverwalter, sondern auch an der Universität von Michigan wurde zu keiner Zeit ein Nachlassverwalter eingesetzt, und im Laufe der auf den Tod meines Vaters folgenden Jahre verursachte seine der Universität von Michigan gewidmete Hinterlassenschaft ein heilloses Durcheinander.
 
Festzuhalten bleibt auch die traurige Wahrheit, dass man an der Universität von Michigan - selbst nachdem man damit begonnen hatte, halbjährliche Schecks beträchtlichen Umfangs von Random House einzulösen - nicht das geringste Interesse zeigte, das literarische Erbe meines Vaters zu verwalten, Fans mit Informationen zu versorgen oder aber ein Robert-Arthur-Stipendium auszuloben. Man schnappte sich einfach die Schecks aus den Umschlägen und löste sie ein.
 
Dies hatte wiederum zur Folge, dass während der mehr als zwanzig Jahre, in denen die Universität von Michigan Geld von Random House aus Erlösen der Three Investigators-Geschichten erhielt, Bibliographen und andere, die sich mit der Bitte um Informationen über meinen Vater oder sein Werk an die Universität von Michigan wandten, entweder gar keine oder unvollständige bzw. nicht korrekte Auskunft erhielten.
 
Aus diesem Grund sind sämtliche literarischen Nachschlagewerke, die in der Zeit zwischen 1970 und 1990 auch die Werke meines Vaters verzeichneten, mit Fehlern übersät. Als ich in den frühen 1990er Jahren die Sache in die Hand nahm und mich um den Nachlass meines Vaters zu kümmern begann, wurde mir wiederholt berichtet, dass an die Universität von Michigan gerichtete Anfragen bzgl. Informationen über die Geschichten, Bücher und andere Arbeiten meines Vaters entweder komplett ignoriert oder mit falschen Informationen abgespeist wurden.
 
Hinzu kam, dass - obwohl die Urheberrechte an den Kurzgeschichten meines Vaters fast unmittelbar nach seinem Tod an mich und meinen Bruder zurückzufallen begannen - niemand an der Universität von Michigan auf die Idee zu kommen schien, dass man darauf achten müsse, welche Kurzgeschichten noch in den eigenen Verantwortungsbereich fielen, und welche eben nicht mehr. Tatsache ist, dass in den 1980er Jahren einige Geschichten, die von der Universität von Michigan nicht mehr verwaltet wurden, in verschiedenen Anthologien erschienen - und deren Herausgeber hatten weder mich noch meinen Bruder hierfür um Erlaubnis gebeten.
 
Dass jene Herausgeber ihre Erlaubnis von der Universität von Michigan erhielten, kann ich nicht beweisen; dennoch bin ich mir einigermaßen sicher, dass es so gewesen sein muss.
 
Es würde mich nicht im geringsten überraschen, wenn die Universität von Michigan auch heute noch sachlich falsche Informationen über das Leben meines Vaters, sein Werk und/oder die derzeitige Rechtslage herausgeben würde.
 
Ich sollte wohl hinzufügen, dass es auch meinen Vater nicht überrascht hätte. Er hegte keine besondere Zuneigung zur Universität von Michigan, und er glaubte auch nicht, dass eine Bildungseinrichtung mehr Sorgsamkeit oder Großmut zeigen würde als eine gewöhnliche Firma.
 
Was Mr. Wright anbelangt, so vermute ich, dass das Verhalten der Universität von Michigan ihn überrascht hätte, denn auch wenn er zunächst nicht viel über literarische Nachlässe gewusst haben mag, so mühte er sich nach dem Tod meines Vaters mehr als vier Jahre lang damit ab, eine Bibliographie der Werke meines Vaters zusammenzustellen, die auch das Datum der Rückübertragung der Rechte jeder einzelnen Geschichte enthielt. Er war zurecht stolz auf diese Bibliographie, eine in Anbetracht der damals zur Verfügung stehenden Aufzeichnungen extrem schwierige Arbeit.
 
Leider verlegte oder verlor (offenkundig) die Universität von Michigan nur kurze Zeit später das Ergebnis von Mr. Wrights vier Jahren harter Arbeit.
 
6. Gab es bereits in den 1960er oder 1970er Jahren Bemühungen, die Serie für das Kino bzw. für das Fernsehen zu verfilmen? Wenn ja, wieso gelangte ein solches Projekt nicht zum Abschluss? War evtl. gar Alfred Hitchcock als Gastgeber einer Alfred Hitchcock Presents-Serie für Kinder und Jugendliche im Gespräch? Schwebte Ihrem Vater etwas derartiges vor, als er die Three Investigators-Serie begann?
 
Ich bin mir zwar sicher, dass mein Vater - als er die Three Investigators erfand - hoffte, dass er irgendwann einmal seine Kontakte nach Hollywood würde nutzen können, um die Serie fürs Fernsehen zu produzieren. Allerdings hätte in der Zeitspanne zwischen dem Tod meines Vaters und jenem Zeitpunkt, als die zehn Three Investigators-Geschichten meines Vaters in die Phase der zweiten Schutzfrist eintraten, Random House es übernehmen müssen, Verträge über Aufführungsrechte abzuschließen.
 
Denn auch wenn mein Vater die künftigen Erlöse aus seinen mit Random House abgeschlossenen Verträgen der Universität von Michigan vermacht hatte, so war Random House in der Phase der ersten Schutzfrist der Inhaber der Urheberrechte an den zehn Three Investigators-Geschichten meines Vaters. Weil nun Random House die Urheberrechte für die erste Schutzfrist besaß, und weil mein Vater in den mit Random House zwischen 1964 und 1968 abgeschlossenen Verträgen Random House exklusive und weltweite Aufführungsrechte (nebst exklusiven und weltweiten Vertonungs- und Buchrechten etc.) zugestanden hatte, verfügte die Universität von Michigan - obwohl sie ermächtigt war, die aus den Verträgen meines Vaters abgeleiteten Tantiemen zu empfangen - über kein Recht, hinsichtlich der Three Investigators-Serie selbst aktiv zu werden.
 
Da mein Vater Random House die exklusiven und weltweiten Aufführungsrechte zugestanden hatte (diese Zugeständnis galt, bis die ursprünglichen Verträge am Ende der ersten US-amerikanischen Schutzfrist der Urheberrechte ausliefen), oblag es Random House (und eben nicht der Universität von Michigan), den Versuch zu unternehmen, das Interesse einer Filmproduktionsfirma für die Aufführungsrechte der Three Investigators-Serie zu wecken - zwischen dem Tod meines Vaters und jenem Zeitpunkt, als der erste der ursprünglichen Verträge auslief.
 
Aber soweit ich weiß, gab es nur eine amerikanische Filmgesellschaft, der es jemals gelang, einen auf den Three Investigators basierenden Kinofilm bzw. eine Fernsehserie so zu planen, dass die Produktion in Hollywood hätte beginnen können - das war eine Firma namens Wild Films, die sich 1997 bei Random House die Option auf die Aufführungsrechte gesichert hatte.
 
Zu jener Zeit hatte die zweite Schutzfrist der zehn Geschichten meines Vaters begonnen, und mein Bruder und ich waren nun die Rechteinhaber. Im Vertrag, den wir 1991 mit Random House abschlossen, hatten wir jedoch Random House die weltweiten Aufführungsrechte zugesichert - bis zu jenem Zeitpunkt (sofern dieser jemals eintreten sollte), an dem die zu Grunde liegenden Rechte am geistigen Eigentum der Serie an mich und meinen Bruder zurückfallen würden.
 
(Gemäß den Bedingungen unseres Vertrags mit Random House konnte dies nur eintreten, wenn die Bücher meines Vaters in den USA nicht mehr auf dem Markt waren.)
 
Obwohl ich also an der Random-House-Entscheidung für Wild Films kein Mitspracherecht hatte, setzte ich, sobald ich von der vergebenen Option auf die Aufführungsrechte erfuhr, mich mit der Vorsitzenden von Wild Films, Nicky Noxon, in Verbindung. Sie machte auf mich einen großzügigen und charmanten Eindruck, und im Laufe der Zeit waren wir Freunde geworden.
 
Demzufolge gab ich meine Hoffnung nie auf, dass Wild Films im Bemühen, die Serie in ein neues Medium zu transportieren, erfolgreich sein würde, auch wenn ich Ende der 1990er Jahre in Anbetracht des bei Random House offenkundig geschwundenen Interesses für die Three Investigators-Serie bereits ziemlich frustriert war.
 
Aber obwohl Nicky und ihr Partner mehrere Male ziemlich dicht dran waren, passte am Ende nie alles zusammen. Und als ich (im Frühjahr 2002) vom Random-House-Serienredakteur erfuhr, dass Random House alle Geschichten meines Vaters zum zweiten Mal innerhalb von zehn Jahren vom amerikanischen Markt genommen hatte, verstand Nicky vollauf, dass ich mich zum Versuch entschloss, die der Serie zugrundeliegenden Rechte zurückzugewinnen. Nachdem deren Rückübertragung abgeschlossen war, half sie mir, die richtigen Entscheidungen in Bezug auf die Aufführungsrechte zu treffen.
 
7. Alfred Hitchcock starb 1980. Wer war verantwortlich für die bearbeiteten Textfassung ("Revised Editions") Anfang der 1980er Jahre, in denen Alfred Hitchcock in den ersten dreißig Folgen ausgetauscht wurde? Wer entschied das? Haben Sie die Bücher vielleicht umgeschrieben, oder besorgte das die Lektorin Jenny Fanelli? Haben Sie persönlich den Entschluss, Hitchcock aus der Serie zu entfernen, irgendwann einmal bedauert? Können Sie sich vorstellen, dass Hitchcocks Fehlen ein entscheidender Faktor für das schleichende Ende der Serie war?
Wie kam es zum Crimebusters-Nachfolger? Benötigte Random House hierfür Ihre Einwilligung? Hätten Sie ein Veto einlegen können? Wie bewerten Sie im Nachhinein dieses kurzlebige Experiment?

 
Wie ich bereits erläutert habe, war Random House, als die bearbeiteten Textfassungen veröffentlicht wurden, der Inhaber der Urheberrechte sämtlicher (einschließlich der von meinem Vater verfassten) Three Investigators-Bücher. Außerdem war Random House gewissermaßen der Inhaber aller mit den Three Investigators-Serie verknüpften Rechte, denn Random House kontrollierte diese Rechte ohne eine Ausnahme.
 
Daher konnte Random House komplett eigenständige Entschlüsse fassen - zum Beispiel den Entschluss in den frühen 1980er Jahren, Alfred Hitchcock aus der Serie zu streichen, den Entschluss, die Serie in den späten 1980er Jahren zu beenden - und den Entschluss gegen Ende der 1980er Jahre, den Crimebusters-Ableger ins Leben zu rufen.
 
Irgendwann in den 1990er Jahren hatte ich die Gelegenheit mit Jenny Fanelli zu sprechen (die sich zu jenem Zeitpunkt bereits im Ruhestand befand), und nach unserer Unterredung hatte ich den Eindruck gewonnen, dass der Entschluss, Alfred Hitchcock aus der Serie zu entfernen, hauptsächlich finanzieller Natur gewesen war. Random House wollte Hitchcocks Erben nicht länger die Gebühren für die Nutzung seines Namens und Images in einer Serie zahlen, von der Random House dachte, dass sie auch ohne ihn überleben könnte.
 
Meine persönliche Meinung ist, dass das Entfernen Hitchcocks aus der Serie nicht der entscheidende Faktor war, der schließlich zum Ende der Serie in den USA führte. Ich denke, dass die Serie in den USA scheiterte, weil Random House die - meiner Meinung nach falsche - verlegerische Entscheidung traf, die Jungen so sehr altern zu lassen, dass sie Auto fahren durften, und weil das Format und die Qualität der Detektivgeschichten auf die kurzlebige Crimebusters-Ablegerserie reduziert wurde.
 
Indem man die Jungen altern ließ, verlor Random House die bestehende Leserschaft der Bücher - ohne zu wissen, wie man sich eine neue Leserschaft erschließen konnte.
 
8. Wieso wurde die Three Investigators-Serie 1987 eingestellt? Falls der Absatz in Amerika zu niedrig war, stellt sich eine weitere Frage: Im Ausland war die Serie doch nach wie vor in diversen Ländern erfolgreich, doch ihnen ging nun der Nachschub aus, und in Amerika versiegten die Tantiemen. Hätte man die amerikanischen Autoren nicht einfach weiterschreiben lassen können, ohne in den USA zu veröffentlichen? Stimmt es, dass die Serie beendet wurde, weil die langjährige Redakteurin Jenny Fanelli in den Ruhestand ging?
 
Aus dieser Frage spricht Einfühlungsvermögen - hättet ihr bloß in den späten 1980er Jahren bei Random House gearbeitet! Denn soweit ich das beurteilen kann, wurde die ursprüngliche Three Investigators-Serie aufgrund eines Rückgangs der Verkaufszahlen eingestellt: ohne Zweifel ein vorübergehender Rückgang, der nur deshalb in einen dauerhaften Niedergang mündete, weil die Serie durch einen - meiner Überzeugung nach - minderwertigen Ableger ersetzt wurde.
 
Ich weiß, dass Dennis Lynds (der Three Investigators-Geschichten unter dem Pseudonym William Arden verfasste) gerne weitere Three Investigators-Abenteuer geschrieben hätte, wenn man ihm hierfür die Gelegenheit gegeben hätte. Aber ich fürchte, dass zu jener Zeit, als die Serie in Amerika beendet wurde, niemand bei Random House auch nur die Möglichkeit in Erwägung zog, amerikanische Autoren weitere Bücher schreiben zu lassen, die - solange sich die Lage hierzulande noch nicht wieder verbesserte - nur außerhalb der USA erschienen wären. Statt dessen wurde die Serie abgewürgt.
 
9. Ist Ihnen bekannt, ob M.V. Careys 44. Geschichte, The Mystery of the Ghost Train fertiggestellt wurde? Wer besitzt diese Geschichte, und wer hat die Rechte daran?
 
Ob M. V. Carey die Arbeit an The Mystery of the Ghost Train vollendet hat, weiß ich nicht - aber ich hoffe es, denn sie war eine ausgezeichnete Schriftstellerin, und es erfüllte mich stets mit großer Zufriedenheit, dass unter den drei Hauptautoren der originalen amerikanischen Serie eine Frau war.
 
Gesetzt den Fall, dass diese Geschichte tatsächlich noch existiert: wer besitzt nun die Geschichte (und verfügt über die Rechte an ihr)? Mein Bruder und ich würden Anspruch auf die zugrundeliegenden Rechte am geistigen Eigentum haben - das sind für gewöhnlich die Rechte an den Charakteren, aber es sind auch im allgemeinen Sinn die Rechte zur Verwendung der Charaktere, des Schauplatzes und aller wichtigen grundlegenden konzeptionellen Serienelemente, wie es sie auch bei den Three Investigators gibt.
 
(Die grundlegenden konzeptionellen Elemente beinhalten zum Beispiel den Schrottplatz, die Visitenkarte der drei Detektive, die Telefonlawine, den Rolls Royce, die Zentrale, das ???-Logo, die farbige Kreide und - selbstredend! - die Stadt Rocky Beach.)
 
Daher besäßen - sofern die Geschichte noch existiert - mein Bruder und ich auch die sogenannten Verwertungsrechte. Die Verwertungsrechte umfassen die Veröffentlichungsrechte (auch auf elektronischem Wege), die Vermarktungsrechte, die Aufführungsrechte, die Senderechte etc.
 
Demgegenüber besäßen entweder M.V. Careys Nachfahren oder Random House die Rechte am Text der Geschichte.
 
So gestaltet sich die Rechtslage immer bei einem Buch, das auf der Erfindung von jemand anderem aufbaut.
 
In der Regel wird entweder der Autor des abgeleiteten Werkes oder aber der Verleger, der es in Auftrag gab, über die Rechte am Text des abgeleiteten Werks verfügen.
 
Allerdings haben die Inhaber der Charakter-Rechte stets das Recht zu entscheiden, ob das abgeleitete Werk veröffentlicht wird, und (wenn ja) in welchem Medium und in welchem Land dies geschieht.
 
Mit anderen Worten: auch wenn sowohl dem Besitzer der Rechte am Text eines abgeleiteten Werks, als auch dem Besitzer der Rechte an den jenem abgeleiteten Werk zugrundeliegenden Charakteren Tantiemen zustehen, so muss der Besitzer des Texts eines abgeleiteten Werks immer die Erlaubnis vom Besitzer der Rechte an den Charakteren eingeholt haben, bevor jenes Werk in irgendeinem Medium bzw. irgendeinem Land veröffentlicht werden darf.
 
10. Sind Sie im Besitz eines Exemplars der 12. und 13. Crimebusters-Bände (Brain Wash von Peter Lerangis / High Strung von G.H. Stone), die ebenfalls nie veröffentlicht wurden? Wer hat mittlerweile die Rechte an diesen beiden Geschichten?
 
Auch im Fall dieser Bücher - wenn sie noch existieren - würden Peter Lerangis und/oder G.H. Stone bzw. Random House die Rechte am Text des Buches besitzen, aber mein Bruder und ich besäßen die Rechte an den Charakteren.
 
Wir hätten also hier ebenfalls das Recht, darüber zu entscheiden, ob diese Geschichten erscheinen sollten, und - ohne einem der Crimebusters-Autoren zu nahetreten zu wollen - ich bezweifle, dass ich weitere Folgen dieser Ablegerserie veröffentlicht sehen möchte. Ich denke ganz einfach, dass die Serie nicht überzeugte und eine künftige Fortsetzung nicht gerechtfertigt ist.
 
11. Welchen Grund hatte die Wiederveröffentlichung der ersten elf Serienfolgen bei Random House in den Jahren 1998-2000? Da die Neuauflage abbrach, nachdem alle Geschichten von Robert Arthur veröffentlicht worden waren, liegt die Vermutung nahe, dass der Verlag evtl. eine Klausel im Vertrag bzw. in irgendwelchen Copyrightbestimmungen erfüllen musste?
Zudem findet sich an verschiedenen Orten (US Copyright Office sowie Impressum-Vermerke in den Ende der 1990er Jahre wiederveröffentlichten Büchern) eine Ausnahme hinsichtlich der Talking Skull-Folge: deren Copyright wird ausschließlich Random House zugeschrieben, und die von Ihnen vorgenommene Erneuerung des Copyrights wird nicht erwähnt. Können Sie sich das erklären?

 
Eure Vermutung, wieso Random House die ersten elf Serienfolgen für eine kurze Zeit zurück auf den Markt brachte, ist absolut korrekt.
 
Wie schon erwähnt: der Vertrag, den mein Bruder und ich 1991 mit Random House abschlossen, gestand uns die Möglichkeit zu, dass alle mit den Three Investigators-Geschichten meines Vaters verbundenen und sich aus ihnen ableitenden Rechte und Ansprüche an uns zurückfallen würden, sobald (sofern dies überhaupt einmal geschehen würde) Random House es zuließ, dass die Bücher meines Vaters in den USA komplett vom Markt verschwanden.
 
Weiter oben im Interview (in der Antwort auf eure fünfte Frage) hatte ich ja bereits erwähnt, dass die vertraglichen Rechte, die mein Vater in seinem Testament der Universität von Michigan vermacht hatte, enden würden, sobald für seine zehn Three Investigators-Geschichten die zweite Schutzfrist begann.
 
Gemäß dem Urheberrechtsgesetz der USA, das zu jener Zeit, als mein Vater die Geschichten schrieb, galt, wären sämtliche Rechte an den zehn Three Investigators-Geschichten, die Dad Random House in den zehn Three Investigators-Verträgen zwischen 1964 und 1968 übertragen hatte, an meinen Vater zurückgefallen, wenn er 28 Jahre nach der ursprünglichen Registrierung der jeweiligen Copyrights noch am Leben gewesen wäre.
 
Nun lebte mein Vater aber nicht mehr, und daher fielen alle mit seinen zehn Three Investigators-Geschichten verbundenen und sich aus ihnen ableitenden Rechte und Ansprüche an mich und meinen Bruder.
 
In anderen Worten: im amerikanischen Urheberrechtsgesetz, das für alle Bücher galt, die vor 1977 ihr Copyright erhielten, war festgelegt, dass sämtliche Lizenzen, die ein Autor ursprünglich einem Verlag überantwortet hatte, nach 28 Jahren automatisch an den Autor oder an die Erben des Autors zurückfallen würden; der Autor (oder seine Erben) musste lediglich Anträge zur Erneuerung des Copyrights ausfüllen und sie beim United States Copyright Office einreichen.
 
Soweit ich weiß, gibt es in Deutschland kein formales Verfahren, in dem entweder ein Verleger oder ein Autor ein Copyright registrieren kann. Daher sollte ich für eure Leser erklärend vorausschicken, dass das Verfahren zum Registrieren eines Copyrights in Amerika sehr formal gehalten ist. Benötigt werden spezielle, vom Verleger oder Autoren ausgefüllte Anmeldeformulare, die an das United States Copyright Office in der Library of Congress geschickt werden, damit dort eine eindeutige öffentliche Eintragung des Urheberrechtsinhabers erfolgt.
 
Manchmal erlangen Verleger ganz einfach deswegen das Urheberrecht eines Werks, weil sie mehr Macht als Autoren besitzen, so dass Autoren oftmals wenig echten Verhandlungsspielraum haben, wenn ein Vertrag ausgehandelt wird - erst recht, wenn sie keinen Agenten damit beauftragt haben.
 
Der Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika verfügte, dass die 75-Jahre-Schutzfrist des Urheberrechts in zwei Teile gesplittet wurde: eine erste Schutzfrist, die 28 Jahre währte, und eine zweite Schutzfrist, die 47 Jahre währte. So wie ich es verstanden habe, geschah dies ursprünglich, um die Rechte der Autoren und die Rechte ihrer Familien zu stärken, indem man sicherging, dass ein Autor - der womöglich unter dem Druck stand, sich und seine Familie ernähren zu müssen, und daher genötigt war, Verträge zu seinen eigenen Ungunsten abzuschließen - die mit seinem eigenen Werk verbundenen Rechte nicht mehr dauerhaft verlieren konnte.
 
Im Fall der Three Investigators-Serie bewirkte das alte Urheberrechtsgesetz, dass sämtliche Rechte, die Dad Random House in den zwischen 1964 und 1968 mit Random House unterzeichneten Three Investigators-Verträgen zugestanden hatte, am Ende der ersten Schutzfrist automatisch an meinen Vater zurückgefallen wären, wenn mein Vater zu jener Zeit (also von 1992 bis 1997) noch am Leben gewesen wäre.
 
Da mein Vater aber nicht mehr lebte, fielen sämtliche Rechte, die mein Vater Random House in den zwischen 1964 und 1968 unterzeichneten Three Investigators-Verträgen zugestanden hatte, ab 1992 an mich und meinen Bruder zurück. Zwar waren mein Bruder und ich im Testament meines Vaters als seine Haupterben eingesetzt worden (in Amerika nennt man das "Universalerbe"), doch das war noch nicht einmal der entscheidende Faktor, als alle Rechte, die mein Vater an Random House abgetreten hatte, an mich und meinen Bruder zurückfielen. Der Grund war nicht die Tatsache, dass wir dem Wortlaut seines Testaments zufolge seine Haupterben waren (das waren wir ja auch), sondern es war vielmehr eine Bestimmung des US-Kongress, die bei der Verabschiedung des alten Urheberrechts hinsichtlich der Rückübertragung und Erneuerung von Urheberrechten eine Erbschaftsreihenfolge gesetzlich festlegte.
 
Gesetzlich festgelegte Urheberrechtsgesetze kommen hauptsächlich dann zum Tragen, wenn eine Person stirbt, ohne ein Testament hinterlassen zu haben. Das alte, beschützerische Urheberrecht war daher sehr ungewöhnlich (und vielleicht auch einmalig) in der amerikanischen Gesetzgebung.
 
Das Gesetz schrieb vor, dass das Recht zur Erneuerung eines Urheberrechts erst dem Autor selbst, dann seinem (bzw. ihrem) noch lebenden Ehepartner, und dann seinen oder ihren noch lebenden Kindern zustand. Da mein Vater und meine Mutter Jahre vor dem Tod meines Vaters geschieden worden waren und mein Vater daher keinen noch lebenden Ehepartner hinterließ, erbten mein Bruder und ich das Recht auf Erneuerung des Urheberrechts - per Gesetz.
 
Also: aufgrund der Bestimmungen des alten Urheberrechts fielen sämtliche Rechte, die mein Vater Random House in den zwischen 1964 und 1968 unterzeichneten Three Investigators-Verträgen zugestanden hatte, von Random House ab. Hätte Random House es nicht vermocht, mich und meinen Bruder davon zu überzeugen, mit ihnen einen völlig neuen Vertrag abzuschließen, so hätte Random House alle Rechte an der Three Investigators-Serie verloren.
 
Offensichtlich wollte Random House nicht alle Rechte an der Three Investigators-Serie verlieren. Daher teilte man mir und meinem Bruder mit, dass wenn wir bereit wären, Random House dieselben Verwertungsrechte zuzugestehen, die mein Vater Random House in seinen Verträgen überlassen hatte - sprich: wenn wir Random House weitreichende exklusive und weltweite Verwertungsrechte inkl. Vertonungsrechte, Aufführungsrechte etc. zugestehen würden -, dass Random House dann neue Three Investigators-Bücher in Auftrag geben und veröffentlichen würde. Aus diesem Grund überließen wir Random House alle möglichen Verwertungsrechte, mit Ausnahme der Vermarktungsrechte und der Verwertungsrechte auf elektronischem Wege.
 
Der Grund, warum wir Random House die Verwertungsrechte auf elektronischem Wege nicht überließen, ist simpel: Verwertungsrechte auf elektronischem Wege gab es zu jener Zeit noch nicht. Und nach den Vermarktungsrechten hatte Random House uns noch nicht einmal gefragt.
 
Gemäß den Bestimmungen des ausgehandelten Vertrags oblag es Random House, Anträge zur Erneuerung des Copyrights der zehn Geschichten meines Vaters beim United States Copyright Office rechtzeitig einzureichen - auf meinen Namen und den Namen meines Bruders.
 
Leider wurden diese Anträge auf Erneuerung des Copyrights von Random House nicht sonderlich sorgfältig ausgefüllt, und als ich die Originale dieser Copyright-Zertifikate von Random House im April 2003 erhielt - zu demselben Zeitpunkt des Briefes, der die Rückübertragung aller Rechte an der Three Investigators-Serie an uns bestätigte - da musste ich feststellen, dass die Copyright-Bescheinigungen zahlreiche Schreibfehler enthielten.
 
Der schlimmste Fehler ereignete sich bei The Mystery of the Talking Skull, denn wer auch immer bei dieser Gelegenheit den Antrag auf Erneuerung des Copyrights ausgefüllt und nach Washington gesendet hatte, hatte Random House als Anspruchsberechtigten eingetragen. Obwohl das 2003er Random-House-Schreiben anlässlich der Bestätigung der Rückübertragung klar und deutlich feststellt, dass alle mit The Mystery of the Talking Skull verbundenen und sich daraus ableitenden Rechte und Ansprüche gemeinsam mit den Rechten an allen anderen Büchern meines Vaters an mich und meinen Bruder zurückgefallen sind, stießen mehrere Anfragen an die Rechtsabteilung von Random House, dass man doch bitte die Korrektur des im US Copyright Office hinterlegten Copyrights für Talking Skull veranlassen möge, auf taube Ohren.
 
Um zum ursprünglichen Thema - dem Auslöser für die kurze Wiederveröffentlichung der ersten elf Geschichten der Three Investigators durch Random House - zurückzukommen: wie ich schon sagte, beinhaltete die 1991 zwischen mir, meinem Bruder und Random House getroffene Vereinbarung eine gängige amerikanische "Vergriffen-Klausel". Obwohl Random House die Serie in den USA sogar beendet hatte, bevor mein Bruder und ich den Vertrag unterzeichnet hatten (Random House hatte die Serie beendet, obwohl man mir und meinem Bruder wiederholt zugesichert hatte, dass man neue Three Investigators-Geschichten in Auftrag geben wolle, wenn mein Bruder und ich Random House exklusive und weltweite Verwertungsrechte gewähren würden), so verdiente Random House um das Jahr 1995 mit den Three Investigators eine stattliche Summe - dank der ins Ausland vergebenen Sublizenzen, eingeschlossen die Sublizenz für Deutschland.
 
Wohl deswegen erteilte die Abteilung für geschäftliche Angelegenheiten der Redaktion von Random House die Anweisung, die 1991 getroffenen Vereinbarungen einzuhalten und die Bücher meines Vaters wieder auf den Markt zu bringen - mit dem minimalsten Aufwand, der für Random House nötig war, damit sie das Recht behielten, die aus dem Ausland hereinströmenden Einnahmen einzustreichen.
 
Ich sollte wohl hinzufügen, dass ich zu jenem Zeitpunkt niemals auch nur einen der nach 1991 von Random House ins Ausland vergebenen Lizenzverträge gesehen hatte. In jener Zeit waren die Lizenzgebührabrechnungen von Random House dermaßen undurchsichtig, dass es - obwohl ich zweimal im Jahr eine Abrechnung der angefallenen Tantiemen erhielt - sehr schwierig war, aus den aufgelisteten Beträgen Rückschlüsse zu ziehen, welche Verlage in welchem Land wie viel Tantiemen entrichteten.
 
Aus diesen Gründen konnte ich aus diesen Tantiemenrechnungen nicht herauslesen, dass Random House im Jahre 1994 eine Sublizenz an Kosmos vergeben hatte, die es Kosmos gestattete, eigene deutschsprachige Geschichten zu veröffentlichen, und dass Random House später eine Sublizenz für die Vertonungsrechte jener Geschichten an BMG vergeben hatte.
 
Erst als ich mir 1998 endlich einen Internetanschluss zulegte und (kurze Zeit darauf) E-Mails von Three Investigators-Fans aus aller Welt (auch aus Deutschland) bekam, wurde mir erst so richtig der Erfolg der deutschsprachigen Three Investigators-Geschichten in Buch- und Hörspielform vor Augen geführt.
 
Natürlich war es fantastisch, diese E-Mails von deutschen Fans zu erhalten, und es hat Spaß gemacht sie zu beantworten, aber es warf doch auch ein Schlaglicht auf die E-Mails, die ich von in anderen Ländern beheimateten Fans bekam: sie alle fragten mich immer wieder, warum die Three Investigators-Serie - in welchem Land der E-Mail-Verfasser auch lebte - komplett vergriffen sei.
 
Selbstverständlich schon bevor ich diese E-Mails las, war ich verärgert, dass Random House nach fast zehn Jahren noch immer kein einziges neues Three Investigators-Buch in den USA neu veröffentlicht hatte. Aber als ich begriff, dass es überall in der Welt Menschen gab, die Three Investigators-Bücher lesen wollten, dies aber aufgrund der Trägheit von Random House nicht konnten, fasste ich den Entschluss, dass ich - sollte mir Random House jemals erneut eine Gelegenheit geben, mich auf die Vergriffen-Klausel zu berufen - alles in meiner Macht Stehende tun würde, um die Serie Random House zu entwinden und selbst den Versuch zu wagen, eine neue englischsprachige Serie auf den Markt zu bringen, die in all jenen Ländern vertrieben werden konnte, in denen die deutschsprachigen Geschichten nicht erhältlich waren.
 
12. In wievielen Ländern erschienen die Three Investigators? Können Sie uns die Top 5 jener Länder nennen, in denen die Three Investigators am erfolgreichsten waren? In welchen Ländern war die Serie erfolgreicher als in den USA selbst? Gab es Länder, in denen sich die Serie nicht etablieren konnte, so dass man von einem Flop sprechen muss?
 
Ich denke, dass es sich bei jenen Ländern, in denen die Serie am erfolgreichsten war, wohl um die USA, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Japan und Griechenland handelt. Ich bin mir nicht sicher, ob es wirklich Länder gibt, in denen die Serie sich so schwach verkaufte, um als Flop eingestuft zu werden; allerdings waren die Verkaufszahlen in einigen Ländern wie z.B. Kroatien doch eher überschaubar.
 
13. Ist Ihnen die eigenständige Fortsetzung der Serie auf Crimebusters-Basis in Polen bekannt? Diese Reihe wird seit einigen Jahren nicht mehr fortgeführt. Wurde dem polnischen Verlagshaus eine Fortsetzung etwa untersagt?
 
Mit der polnischen Serie bin ich nicht vertraut. Wenn der polnische Verleger lediglich einige Bücher veröffentlicht und sie dann bald darauf vom Markt genommen hatte, dann ist anzunehmen, dass sich die Serie nicht gut genug verkaufte und sich folglich nicht mehr rentierte. Vielleicht hat Random House den polnischen Verleger auch nie darüber informiert, dass die Rechte an der Serie nun bei mir und meinem Bruder liegen, denn uns hat aus Polen nie eine Anfrage bzgl. der Rechte an den Charakteren erreicht.
 
14. Gab es neben Deutschland und Polen andere Länder, in denen zumindest angedacht worden war, eine eigenständige Fortsetzung zu starten?
 
Es gab Anfragen von vielen Autoren - aus Australien, Großbritannien und den USA - bzgl. der Three Investigators, aber ich muss zugeben, dass es nie auch nur eine Anfrage gab, in der man sich um die Fortführung der Crimebusters-Serie bemüht hätte!
 
15. Vor einigen Jahren wurden die Rechte an den zehn von Ihrem Vater verfassten Geschichten von Random House auf Sie übertragen. Wann genau war das, und wie kam es dazu? Um welche Rechte handelt es sich genau? Gibt es episodenunabhängige Rechte am Serienkonzept, und wenn ja: wer besitzt diese, und aus welchen Elementen besteht dieses Serienkonzept?
 
Wie schon mehrere Male in diesem Interview erwähnt, gestand der Vertrag, den mein Bruder und ich 1991 mit Random House abschlossen, uns die Möglichkeit zu, alle mit den Three Investigators-Geschichten meines Vaters verbundenen und sich aus ihnen ableitenden Rechte und Ansprüche von Random House zurückzuerlangen, wenn Random House es jemals zulassen würde, dass die Bücher meines Vaters in den USA komplett vom Markt verschwanden.
 
Dieselbe Passage im Vertrag (die mir und meinem Bruder die Rückübertragung aller Rechte an der Three Investigators-Serie garantierte) räumte Random House eine Frist von 60 Tagen ein, in welcher man uns benachrichtigen musste, dass der Verlag beabsichtige, die Bücher trotz allem wieder erscheinen zu lassen.
 
Da ich dies wusste, schätzte ich die Wahrscheinlichkeit als sehr gering ein, dass es mir mittels einer bloßen schriftlichen Anfrage gelingen würde, die Rechte an den Charakteren der Three Investigators-Serie und ihre Verwertungsrechte von Random House zurückzuerhalten.
 
Als ich (im April 2002) erfuhr, dass Random House die Bücher meines Vaters wieder einmal vom Markt genommen hatte, schrieb ich nichtsdestotrotz einen Brief an die Verlagsredaktion, in dem ich Random House vor die Entscheidung stellte, entweder die Bücher meines Vaters in Amerika erneut zu verlegen oder aber sämtliche mit jenen Geschichten verbundenen und sich aus ihnen ableitenden Rechte und Ansprüche zurück an mich und meinen Bruder zu übertragen.
 
Mein Brief wurde an eine Anwältin in der Rechtsabteilung weitergeleitet, der kürzlich die Verantwortung für Kinderbuchverträge übergeben worden war. Alles, was sie innerhalb von sechzig Tagen hätte tun müssen, um die weltweiten Rechte an der Three Investigators-Serie für Random House einzubehalten, wäre das Schreiben eines an mich gerichteten Briefs gewesen, der mich davon in Kenntnis setzte, dass Random House das beabsichtige, was es bereits einmal getan hatte: nämlich die Bücher - mit Minimalaufwand - erneut auf den Markt zu bringen.
 
Sechzig Tage nachdem mein Brief Random House erreicht hatte, hatte ich noch immer nichts von der Rechtsabteilung gehört. Folglich fielen am 14. Juni 2002 sämtliche mit den Three Investigators-Geschichten meines Vaters verbundenen und sich aus ihnen ableitenden Rechte und Ansprüche ipso facto an mich und meinen Bruder zurück.
 
Natürlich unternahm die Rechtsabteilung - kaum dass man merkte, was geschehen war - alles, was in ihrer Macht stand, um die klaren Tatsachen zu vernebeln.
 
Die Rechtsabteilung verzögerte die Niederschrift eines offiziellen, die Rückübertragung der Rechte bestätigenden Briefes so lange wie irgend möglich; deshalb erhielt ich ein Dokument, das die Rückführung der Rechte beglaubigte, erst im April 2003.
 
Aber als der Brief geschrieben und an mich ausgehändigt worden war, wurde in ihm einwandfrei erklärt, dass alle mit den zehn Geschichten meines Vaters verbundenen und sich aus ihnen ableitenden Rechte und Ansprüche an mich und meinen Bruder am 30.06.2002 zurückgefallen waren. Und da alle grundlegenden Elemente der Three Investigators-Serie - also der Schrottplatz, die Visitenkarte, die Telefonlawine, der Rolls Royce, die Zentrale, das ???-Logo, die farbige Kreide, die Stadt Rocky Beach und natürlich die drei Detektive selbst, wie auch ihre Verwandten - von meinem Vater in seinen zehn ursprünglichen Three Investigators-Geschichten geschaffen worden waren, verlor Random House nicht nur alle mit den Geschichten meines Vaters verbundenen und sich daraus ableitenden Rechte und Ansprüche, sondern Random House verlor auch sämtliche Rechte, a) jemals wieder ein neues Three Investigators-Buch in Auftrag zu geben, und b) jemals wieder neue Verwertungslizenzen in Bezug auf jene abgeleiteten Werke, die bereits erschienen waren, zu erteilen.
 
16. Wann und wie kam es zu dem Filmprojekt? Was geschah, während die Filmpläne allmählich Gestalt annahmen?
 
Das Filmprojekt begann im Oktober 2002, als Studio Hamburg bei mir diesbezüglich anfragte - gerade vier Monate, nachdem die Rechte an uns endgültig zurückgefallen waren.
 
Wie schon zuvor erwähnt: zu diesem Zeitpunkt besaßen Wild Films nach wie vor die Option auf durch Random House vergebene Ausstrahlungsrechte. Und da einige bestimmte Lizenzen, die durch Random House vor dem 30. Juni 2002 erteilt worden waren, bis zum Ablauf des jeweiligen Lizenzvertrags ihre Gültigkeit besaßen, hätte Wild Films die Rechte bis zum Auslaufen dieser Lizenz im Jahre 2003 wahrnehmen können.
 
Netterweise ließ Nicky Noxon jedoch ihre Random-House-Option nach einem letzten Versuch, das Projekt mit Dream Works anzupacken, fallen.
 
Außerdem war es sogar Nicky, die mir vorschlug, dass es sinnvoll sei, sich an eine deutsche Produktionsfirma zu wenden. Da dieser Vorschlag praktisch zur gleichen Zeit kam wie die erste Anfrage von Studio Hamburg, hätte das Timing nicht besser sein können. Studio Hamburg stand kurz davor, eine neue englischsprachige Abteilung zu gründen, und als sich herausstellte, dass der interessierte Produzent, Ronald Kruschak, zwar kein einziges der nur in Deutschland erschienenen Geschichten gelesen hatte, er aber mit den deutschen Übersetzungen der US-Serie aufgewachsen war, da war ich sofort angetan. Nicht weil ich Grund zu glauben hätte, die deutschen Geschichten seien nicht ausgezeichnet, sondern ganz einfach weil ich ja nun zu den amerikanischen Büchern ein persönliches Verhältnis aufgebaut hatte.
 
17. Wie stark sind Sie in das Filmprojekt eingebunden? Waren Sie während der Dreharbeiten in Südafrika?
 
Ich bin in das Filmprojekt als Kreativberaterin bei den Filmen und bei der geplanten TV-Serie eingebunden.
 
Außerdem habe ich eine Mädchenfigur erfunden, die von Studio Hamburg verwendet werden wird, falls Studio Hamburg jemals die Entscheidung treffen sollte, das Umfeld der in Kinofilm und Fernsehserie umgesetzten Three Investigators durch eine weibliche Protagonistin zu ergänzen.
 
Leider war es mir nicht möglich, dem Filmdreh von The Secret of Skeleton Island in Südafrika beizuwohnen, da ich letzten Winter ziemlich krank war. Das fand ich wirklich schade, weil man mir mir unter anderem erzählte, dass das Gebiet um Kapstadt sehr schön ist, und weil es eine Riesenfreude gewesen wäre, die Filmaufnahmen vor Ort zu verfolgen.
 
18. Wie beurteilen Sie die in dem Filmskript gegenüber der Originalvorlage vorgenommenen Änderungen?
 
Es ist schon eine Weile her, dass ich das Drehbuch las. Es hat in der Zwischenzeit so viele weitere Veränderungen gegeben, dass ich mir im Moment gar nicht sicher bin, wie die endgültige Drehbuchfassung aussieht.
 
Aber mir gefiel sehr viel von dem, was ich gesehen habe. Prinzipiell hat mir am meisten gefallen, wie entschlossen Studio Hamburg nach einem Drehbuch mit der bestmöglichen Balance suchte: es sollte einerseits den Geist jener Ära widerspiegeln, in der das Buch geschrieben wurde, aber andererseits auch das heutige Lebensgefühl versprühen.
 
19. Was denken Sie über die Art der Fortsetzung, die die Serie in Deutschland seit 1994 am Leben erhielt?
 
Ich denke, dass die Qualität der Bücher den Hauptgrund für das Fortbestehen der Three Investigators in Deutschland darstellt. Zwar ist André Marx der einzige Autor, mit dem ich persönlich korrespondiert habe, aber aus vielen Quellen wurde mir berichtet, dass außer André noch weitere deutsche Autoren eine lange Zeit gute Arbeit im Sinne der Three Investigators geleistet haben.
 
Aber ich erlaube mir die Vermutung, dass selbst eine hohe schriftstellerische Qualität die Serie in Deutschland nicht am Leben hätte erhalten können, wäre da nicht auch die Vorliebe der Deutschen für Hörspiele gewesen. In der Rückschau erkennt man klar, dass BMGs phänomenaler Erfolg mit den drei ???-Kassetten und -CDs - ein Erfolg, der sich nicht erst 1994, sondern bereits in den späten 1970er Jahren abgezeichnet hatte - sich zumindest teilweise mit dem kulturellen Unterschied zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten erklären lässt. Dank dieses Unterschieds war es den Deutschen vergönnt, weiterhin Hörspiele zu hören, die offensichtlich eine Menge gemein haben mit jenen amerikanischen Old-Time-Radio-Hörspielen, die meinem Vater seinen ersten großen Erfolg als Schriftsteller eingebracht hatten.
 
Aus diesem Grunde bin ich überzeugt, dass die deutschen Fans in der Gunst meines Vaters ganz weit vorne gelegen hätten.
 
Das in Deutschland weitverbreitete drei ???-Hörvergnügen hätte meinen Vater bis über beide Ohren glücklich gemacht.
 
20. Die deutsche drei ???-Serie verfügt über ein Corporate Design und einen Illustrations-Stil (kreiert von der Grafikerin Aiga Rasch), die sich von allen anderen Ausgaben in anderen Ländern abhebt. Wie gefällt Ihnen der spezielle Look der deutschen Hardcover-Ausgaben?
 
Als ich die gebundenen Bücher zum ersten Mal sah, war ich sofort vom Coverdesign schwer beeindruckt. Der glänzende schwarze Hintergrund der Cover ist raffiniert und elegant, und die prächtigen Farbwiedergaben im Kontrast zum schwarzen Hintergrund sind wirklich wunderschön und machen die Buchserie zum echten Hingucker.
 
Mir hat auch die Qualität des Papiers gefallen, ebenso der Innenumschlag und der Leineneinband.
 
Das einzige, was mir nicht gefällt, sind die Farben der Fragezeichen: rot, weiß und blau. In den Originalvorlagen meines Vaters und (soweit mir bekannt) auch in allen anderen amerikanischen Geschichten stand Weiß für Justus, Blau für Peter und Grün für Bob.
 
Ich denke, dass die Jungs - auch wenn sie nun mal Amerikaner sind - bestimmt nicht zu jener Sorte von Landsleuten gehören, die die Farben der amerikanischen Flagge ständig nach außen hin präsentieren wollen.
 
Wo wir schon beim Thema sind, möchte ich erwähnen, dass ich das von SonyBMG erschaffene neue Logo ("Die Dr3i") echt großartig finde. Geschickt spielt man auf das in den USA altbewährte Serienkürzel ("T3I" für "The Three Investigators") an, indem das "e" in "drei" durch "3" ersetzt wird. Die verwendete Typographie lässt aber auch die "3" wie eine Spiegelung des Buchstabens "e" in "die" erscheinen. Als Schriftstellerin bin ich immer beeindruckt, wenn es dem Buchgrafiker gelingt, die wesentlichen Inhalte eines Buches einzufangen.
 
In diesem Fall ist das Spiegelmotiv ganz im Sinne der Three Investigators-Serie.
 
Zudem fällt Spiegeln in mindestens drei Three Investigators-Folgen meines Vaters eine besondere Rolle zu.
 
Wie auch immer: demjenigen, der das Logo der neuen SonyBMG-Serie kreierte, kann ich nur gratulieren, und hoffe, dass die Fans dies auch so sehen.
 
21. Kennen Sie den Inhalt der deutschsprachigen drei ???-Bücher und sind Sie im Bilde über die Entwicklung, die sich im Laufe der letzten zwölf Jahre hierzulande vollzog, sprich: lassen Sie sich die Texte ins Englische übersetzen?
 
Leider war mein Schuldeutsch nicht gut genug, nicht mal in meiner High-School-Zeit, als dass ich mir ein deutsches Buch hätte schnappen und es wirklich hätte verstehen können. Das tut mir sehr leid, denn ich würde wirklich gerne einige der deutschen Geschichten lesen.
 
Was die Handlungen der Bücher anbelangt, so sah die im Jahre 1994 durch Random House erteilte Lizenz für Kosmos vor, dass Kosmos für jede Folge eine Handlungsskizze bei Random House einreichen und genehmigen lassen müsse. Kosmos hat jedoch kein einziges Mal eine solche Handlungsskizze eingereicht, so dass ich nie so richtig erfuhr, was sich in der deutschen Serie abspielte.
 
22. Als hierzulande im Jahre 1999 die Ablegerserie Die drei ??? Kids - die ja eigentlich nichts weiter ist als Crimebusters mit umgekehrten Vorzeichen - angekündigt wurde, reagierten viele Fans skeptisch bis ablehnend. Mittlerweile hat sich dieser Spin-Off etabliert und erfreut sich einer großen Fangemeinde, vor allem in der eigentlichen Zielgruppe. Was dachten Sie selbst, als Sie von dem Konzept dieser Ablegerserie erfuhren?
 
Es fällt mir auch bei diesen Büchern schwer, mir ein Urteil zu bilden, da ich kein einziges Exemplar gelesen habe.
 
Ich kann mir jedoch - theoretisch gesehen - eine Serie, in der die Jungen noch richtig im Kindesalter sind, gut vorstellen. Einen gut gemachten Ableger, der auf eine jüngere Altersgruppe abgestimmt wäre, würde ich sogar ausdrücklich unterstützen, solange die Serie den jungen Lesern die Grundzüge rational erforschender Denkweise näher brächte.
 
23. Im Jahre 1999 ließ Kosmos die Wortmarke "Die drei ???" zum eigenen Gebrauch registrieren. Durfte der deutsche Verlag das? Soweit wir wissen, kam es 2004 zu Verhandlungen zwischen Kosmos und Random House, parallel zu Verhandlungen zwischen Kosmos und Ihnen. Die Verhandlungen mit Random House waren dem Vernehmen nach erfolgreich, während die Gespräche mit Ihnen nicht zu einem guten Ende führten. Können Sie uns den Verlauf der Verhandlungen aus Ihrer Sicht schildern?
 
Im Jahre 2004 habe ich persönlich nicht mehr mit Kosmos verhandelt, denn als mein Bruder und ich im August 2003 die Aufführungsrechte an Studio Hamburg vergaben, gewährten wir Studio Hamburg auch das Recht, in unserem Namen mit BMG und mit Kosmos zu verhandeln.
 
Folglich wurden nach der Unterzeichnung der Vereinbarung mit Studio Hamburg alle Verhandlungen mit Kosmos und mit BMG durch Harro von Have, Studio Hamburgs externem Anwalt, geführt. Herr von Have arbeitete als Anwalt für mich und meinen Bruder - bis er im Juni 2004 entschied, dass sich ein Interessenkonflikt gebildet hatte.
 
Was meine persönlichen Verhandlungen mit Kosmos anbelangt, so fand die erste persönliche Kontaktaufnahme mit Kosmos im Herbst 1998 statt.
 
Wie ich bereits in meiner Antwort auf Frage 11 erwähnt habe, hattte der 1991 geschlossene Random House/Arthur-Vertrag keine Merchandisingrechte und keine Verwertungsrechte auf elektronischem Wege beinhaltet. Als sich Kosmos im Sommer 1998 -Kosmos hatte sich offenkundig entschieden, mit der Veröffentlichung, Herstellung und dem Verkauf von drei ???-CD-ROMs und Merchandisingprodukten beginnen zu wollen - an Susan Danzinger, damals Anwältin bei Random House, wandte, setzte Susan folgerichtig Kosmos davon in Kenntnis, dass Random House jene den Three Investigators zugrundeliegenden Rechte nicht besaß, sondern dass mein Bruder und ich über diese Rechte verfügten, und dass Kosmos die Verwertungsrechte auf elektronischem Wege und die Merchandisingrechte direkt von den Inhabern der Rechte an den Charakteren der Three Investigators-Serie erwerben müsse.
 
Claudia Schuller, Redakteurin bei Kosmos, schrieb daher meinem damaligen Anwalt David Goldberg einen Brief, in dem sie ihm mitteilte, dass Kosmos von der Random-House-Rechtsabteilung darüber informiert worden war, dass mein Bruder und ich die Rechte an den Charakteren der Three Investigators-Serie besaßen, und dass Kosmos gerne in Verhandlungen bezüglich Lizenzen für CD-ROMs und Merchandising eintreten wolle.
 
Als Bertelsmann kurz darauf Random House aufkaufte, kam es bei David Goldberg zu einem Interessenkonflikt; daher übernahm ich für die kommenden fünf Monate selbst die Kommunikation mit Kosmos.
 
Während dieser Zeit erhielt ich einen Brief von Andrea Ahlers bei Kosmos, die darin schriftlich bestätigte, dass Random House Kosmos darüber informiert habe, dass mein Bruder und ich die Rechte an den Charakteren der Three Investigators-Serie besaßen.
 
Anfang November antwortete ich Frau Ahlers und bestätigte, dass diese Information korrekt sei.
 
Im Februar schrieb ich einen weiteren persönlichen Brief an Andrea Ahlers, aber im Frühjahr 1999 entschloss ich mich, nach einem Anwalt Ausschau zu halten, der David Goldberg ersetzen konnte.
 
In der Folge beschäftigte ich einen namhaften amerikanischen, auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt, Alan Hartnick, der Kosmos noch einige Briefe schrieb und um konkrete Angebote bzgl. der Lizenz für Merchandising und CD-ROMs bat.
 
Sein letzter 1999 an Kosmos geschriebener Brief datiert vom 22. Oktober, und als nicht auch nur eine Antwort zurückkam, gingen er und ich davon aus, dass Kosmos ganz einfach das Interesse verloren hatte.
 
Weitere Nachforschungen haben wir nicht angestellt, und so war ich überrascht, als ich (im Mai oder Juni 2002) erfuhr, dass Kosmos die Pläne zur Veröffentlichung von drei ???-Merchandisingprodukten und drei ???-CD-ROMs weiterverfolgt hatte, ohne vorher die Lizenz hierfür von mir und meinem Bruder zu erwerben.
 
Als ich dies erfuhr, befand ich mich gerade erneut in Verhandlungen mit Kosmos, denn nachdem die Rechte an der Three Investigators-Serie im Juni 2002 von Random House an mich und meinen Bruder zurückgefallen waren, hatte ich sofort Kosmos kontaktiert, um die für Rechte und Lizenzen zuständige Abteilung davon in Kenntnis zu setzen.
 
Selbstverständlich wollte ich meine Pläne in die Tat umsetzen und eine neue englischsprachige Serie ins Leben rufen, aber ich wollte auf keinen Fall, dass dies die deutsche Ablegerserie verändern würde, und so hegte ich die Hoffnung, dass mein Bruder und ich uns Ende 2002 oder Anfang 2003 mit BMG und Kosmos ganz einfach auf eine Fortsetzung der bestehenden Vereinbarungen würden einigen können.
 
Sofort nachdem die der Three Investigators-Serie zugrundeliegenden Rechte an mich und meinen Bruder übertragen worden waren, begann ich auch nach einem Agenten Ausschau zu halten, der mit Geschäftsabschlüssen mit deutschen Unternehmen Erfahrungen hatte.
 
Erstaunlicherweise bin ich dank Random House fündig geworden.
 
Zufälligerweise verließ eine Frau namens Jeanette Lundgren (die ich während ihrer Zeit als Mitarbeiterin der Random-House-Rechtsabteilung kennengelernt hatte) Random House, um eine eigene Agentur zu gründen, fast zur gleichen Zeit, als die Rückübertragung der Rechte an der Three Investigators-Serie erfolgte. Als ich dies erfuhr, rief ich Jeanette an und fragte sie, ob sie die deutschen Rechte an der Serie vertreten könnte.
 
Ich dachte mir, dass sie sich in einer hervorragenden Ausgangssituation befand, um die Verhandlungen mit BMG und Kosmos zu führen, da sie während ihrer Zeit bei Random House bereits mit beiden Unternehmen persönlich zu tun gehabt hatte. Und als Jeanette mein Angebot annahm, die Three Investigators-Serie zu vertreten, schrieb ich Kosmos und teilte den dortigen Redakteuren mit, dass die Rückübertragung der Rechte erfolgt war. Zugleich machte ich ihnen klar, dass ich die Absicht hatte, Kosmos die gleichen Rechte zu gewähren, die der deutsche Verlag einst von Random House erhalten hatte, und das zu den gleichen Konditionen.
 
Als ich dann später (nach der Rückübertragung der Rechte) durch Zufall erfuhr, dass Kosmos schon seit zwei oder drei Jahren elektronische Erzeugnisse und andere Merchandisingprodukte ohne Lizenz auf den Markt gebracht hatte, da bat ich Jeanette, Kosmos einfach jegliche Lizenzen anzubieten, welche all jenen illegal veröffentlichten Kosmos-Produkten eine rechtlich sichere Grundlage verliehen hätten.
 
Ich habe dies getan, weil ich - als ich von Kosmos' unlizenzierten Produkten erfuhr - ursprünglich annahm, dass Random House selbst irgendwie zu diesem Problem beigetragen haben musste.
 
Zu jener Zeit hatte Susan Danziger die Rechtsabteilung von Random House verlassen, und obwohl Susan eine erfahrene, effizient arbeitende und kompetente Anwältin war, war sie durch eine junge und unerfahrene Anwältin ersetzt worden, die zum damaligen Zeitpunkt bereits eine Reihe schwerwiegender Fehler in Verbindung mit der Three Investigators-Serie begangen hatte.
 
Jeanette vermutete ursprünglich ebenfalls (vor dem Hintergrund ihrer eigenen Erfahrungen bei Random House), dass es vollkommen im Bereich des Möglichen lag, dass die Ursache, warum Alan Hartnick bezüglich der Verwertungsrechte auf elektronischem Wege und der Merchandisingrechte nichts mehr von Kosmos gehört hatte, darin bestand, dass - nachdem Susan Kosmos davon in Kenntnis gesetzt hatte, dass Random House die CD-ROM-Rechte und die Merchandisingrechte nicht besaß - jemand anders bei Random House den Sachverhalt verwechselt und Kosmos (fälschlicherweise) genau das Gegenteil mitgeteilt haben könnte.
 
Aber im Spätsommer des Jahres 2002 - zu einem Zeitpunkt, an dem Jeanette und ich uns kurz vor dem Abschluss der Verhandlungen mit Kosmos wähnten - bekam Jeanette plötzlich einen Brief von Kosmos, aus dem hervorging, dass Kosmos im Jahre 1999 deutsche Markenrechte beantragt und bewilligt bekommen hatte - Markenrechte an einem Titel, der die von meinem Vater erschaffenen drei Fragezeichen beinhaltete.
 
Im Brief wurde die Behauptung aufgestellt, dass Kosmos - als Folge der Registrierung dieses Markenzeichens - nun sämtliche Rechte besäße, die drei Fragezeichen auf jeglichem drei ???-Buch oder anderen in Deutschland verkauften Produkten verwenden zu dürfen.
 
Im Brief wurde außerdem angedeutet, dass Kosmos nun beabsichtige, selbst festzulegen, welcher Anteil der Einnahmen sich nun aus der Registrierung des Markenzeichens ableite, und welcher Anteil sich aus der zugrundeliegenden geistigen Urheberschaft ergebe.
 
Dies war der Zeitpunkt, an dem ich zu befürchten begann, dass es sich bei der nicht-lizenzierten Veröffentlichung von Merchandisingartikeln und elektronischen Erzeugnissen keinesfalls um ein harmloses Versehen gehandelt haben könnte - zumal mir zu jener Zeit endlich eine Kopie des Random House/Kosmos-Vertrags von 1994 vorlag: aus dieser Vereinbarung ging klar und unmissverständlich hervor, dass Kosmos mit der Registrierung der Marke "Die drei ???" den von Random House gewährten Lizenzvertrag verletzt hatte. (Außerdem hatte dieser Lizenzvertrag bei den Kosmos gewährten Rechten auch gewisse Rechte bewusst ausgeklammert, so z.B. die Rechte für Merchandising oder zur Veröffentlichung von CD-ROMs.)
 
Nicht genug damit, dass (wie Jeanette von Random House erfahren konnte) die Registrierung der deutschen Marke erfolgte, ohne dass die Einwilligung durch Random House und/oder durch mich und meinen Bruder eingeholt worden war, und ohne dass man uns überhaupt davon in Kenntnis gesetzt hatte - auch BMG, Kosmos' langjähriger Partner, war weder gefragt, noch darüber informiert worden.
 
Die Tatsache, dass Kosmos 1999 die Marke mit den drei Fragezeichen eintragen ließ, ist von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung der Ereignisse in Deutschland. Deshalb muss ich eure Leser darauf aufmerksam machen, dass sich die Verwendung des ???-Logos als Hilfsmittel der Werbung für die Three Investigators-Serie keineswegs und in keinster Weise auf Deutschland beschränkt.
 
Ganz im Gegenteil: das ???-Logo wurde - seitdem die Serie in den 1960er Jahren erfunden worden war - von wirklich jedem ausländischen Sublizenznehmer von Random House benutzt, um die Three Investigators-Serie zu bewerben und ihren Bekanntheitsgrad zu erhöhen. Random House selbst benutzte dieses Logo ebenfalls.
 
Ich selbst bin Eigentümerin des ins amerikanische Markenregister eingetragenen Logos "??? ®". In dem durch das United States Patent and Trademark Office ausgestellten Zertifikat erkannte die Behörde an, dass das Zeichen "??? ®" erstmals im Jahre 1964 in den USA verwendet worden war - also vier Jahre bevor Kosmos' Vorgänger, die Franckh'sche Verlagshandlung Stuttgart, das ???-Logo erstmals im deutschen Titel eines der Bücher meines Vaters verwendete.
 
Unterm Strich entwickelte sich die Angelegenheit folgendermaßen: nachdem die Rechte an den Charakteren der Three Investigators-Serie von Random House an mich und meinen Bruder zurückgefallen waren, drängte SonyBMG gewissenhaft darauf, sich nicht nur an den Wortlaut, sondern auch an den Geist sämtlicher relevanten Urheber- und Markenschutzkonventionen zu halten. Doch Kosmos wählte eine ganz andere Herangehensweise an die Tatsache, dass alle der Three Investigators-Serie zugrundeliegenden Rechte von einer großen, mächtigen Aktiengesellschaft (mit großer Präsenz in Deutschland) an zwei Einzelpersonen übergegangen waren, die weit weg auf der anderen Seite des Atlantiks wohnten.
 
Zwischen Juni 2002 und Juni 2004 hatten wir Kosmos jede Gelegenheit gegeben, sich mit mir und meinem Bruder auf einen Vertrag zu einigen, der Kosmos eine neue siebenjährige Lizenz gewährt hätte - und das zu gleichen oder sogar besseren Konditionen als jene, die einst im Vertrag mit Random House ausgehandelt worden waren.
 
Im Februar 2003 schickte Jeanette Lundgren Kosmos ein Exemplar des Vertrags, den sie ausgehandelt hatte. Sie formulierte den Vertrag auf Bitten von Kosmos und hatte deshalb guten Grund zu glauben, dass Kosmos mit allen enthaltenen Bedingungen einverstanden war. Daher unterschrieb ich den Vertrag, bevor Jeanette ihn nach Deutschland schickte.
 
Nach dem Erhalt des Vertrags hat Kosmos den Vertrag weder gegengezeichnet noch zurückgeschickt. Und obwohl mir gesagt wurde, dass Kosmos erst 2005 die Weisung herausgab, beim Druck der deutschen drei ???-Bücher die Zeile "Based on characters created by Robert Arthur" zu streichen, so dürfte Kosmos bereits im Frühjahr 2003 mit diesem Gedanken gespielt haben.Meiner Erinnerung zufolge war es im März oder April 2003, als die Kosmos-Leitung Jeanette mitteilte, dass sich die Namen "Justus Jonas" und "Peter Shaw" von den Namen "Jupiter Jones" und "Pete Crenshaw" unterscheiden würden, und dass aufgrund der Namensänderung die deutschen drei ???-Geschichten niemals wirklich etwas Grundlegendes mit der von meinem Vater geschaffenen Kinderkrimiserie gemein gehabt hätten.
 
Im März oder April 2003 wurde mir klar, dass es wohl kein Zufall gewesen war, dass der 1998/99er Briefwechsel mit Kosmos bzgl. einer Lizenz für CD-ROMs und anderen drei ???-Merchandisingprodukten plötzlich in genau jenen Monaten zum Erliegen gekommen war, als Kosmos die Anmeldung für "Die drei ???" beim deutschen Patent- und Markenamt eingereicht hatte.
 
Ich hielt die Annahme für begründet, dass Kosmos bereits vorher (1999) geglaubt hatte, dass jegliche Three Investigators-Rechte, die von mir und meinem Bruder (und eben nicht von Random House) überwacht wurden, extrem angreifbar seien, und dass die von Kosmos durchgeführte Registrierung eines deutschen, die drei Fragezeichen beinhaltenden Markenzeichens der erste Schritt gewesen war - der erste Schritt einer Entwicklung, von der Kosmos schon früher (1999) geglaubt haben mochte, dass sie darauf hinauslaufen würde, dass Kosmos sich der kompletten Serie bemächtigen könne.
 
Diese Annahme schien mir immer mehr begründet zu sein, als Jeanette und ich (Ende April 2003) erfuhren, dass - nachdem Kosmos sich geweigert hatte, den von Jeanette ausgehandelten Vertrag zu unterzeichnen, und nachdem Kosmos Jeanette auch mitgeteilt hatte, dass Justus Jonas und Jupiter Jones zwei verschiedene Figuren seien - Kosmos zudem einen ersten (und keineswegs den letzten) Versuch unternommen hatte, die zuständige Mitarbeiterin der Rechtsabteilung von Random House zu überreden, dass man die Texte sämtlicher nicht von Robert Arthur geschriebenen, amerikanischen Three Investigators-Bücher an Kosmos verkaufen möge.
 
Bei dieser Gelegenheit erfuhren Jeanette und ich von dem Plan rechtzeitig genug, um ihn zu stoppen. Ich machte daraufhin sowohl Random House wie auch Kosmos klar, dass wenn Random House jemals das Vorhaben vorantreiben würde, die Texte aller amerikanischen originalen Three Investigators-Bücher an ein Unternehmen zu verkaufen, von dem Random House bereits wusste, dass es schon einige Jahre lang illegale drei ???-Elektronik- und Merchandisingprodukte vertrieben hatte, mein Bruder und ich anschließend Kosmos für die Bücher keinerlei Verwertungsrechte mehr gewähren würden.
 
Ich machte deutlich, dass ich Random House in der moralischen Pflicht sah, sicherzustellen, dass Dennis Lynds, Marey Carey und die anderen Autoren von Random House - jenem Unternehmen, das sie damit beauftragt hatte - beschützt werden müssten, denn sie hatten ja jene Bücher geschrieben, die die Rechtsabteilung von Random House anscheinend wie eine frei veräußerbare Ware auf dem offenen Markt feilhalten wollte.
 
Wenn man bedenkt, was später geschah, so liegt die Vermutung nahe, dass Kosmos meinen Worten keinen Glauben geschenkt hatte. Ebenso liegt die Vermutung nahe, dass zu jenem Zeitpunkt (Mai 2003), als Kosmos heimlich ein EU-weites Markenzeichen mit den von meinem Vater erschaffenen drei Fragezeichen registrierte, eben dies deshalb geschehen konnte, weil Kosmos inzwischen Gelegenheit genug gehabt hatte, festzustellen, dass die Anwältin bei Random House, der die Verantwortung für die Three Investigators-Serie überlassen worden war, beim Umgang mit Kosmos ihrer Aufgabe nicht gewachsen war, und dass sie sich allem Anschein nach nicht darum kümmerte, ob Random House seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkam: nämlich die Rechte, die mein Bruder und ich Random House 1991 gewährt hatten, vor den unrechtmäßigen Handlungen eines Sublizenznehmers zu schützen. (Diese Verpflichtung galt auch noch nach der Rückübertragung der Rechte.)
 
Alles in allem ist der Verdacht begründet, dass Kosmos im Mai 2003 - in diesem Monat beantragte Kosmos den EU-weiten Markenschutz für drei Fragezeichen als alleinstehendes Symbol - zu dem Schluss gekommen war, dass zwei Privatpersonen wie ich und mein Bruder in keiner günstigen Ausgangslage waren, um Kosmos davon abzuhalten, sich die Three Investigators-Serie Stück für Stück unter den Nagel zu reißen - wenn wir es nicht schaffen würden, uns der Zusammenarbeit mit einem kompetenten und erfahrenen Anwalt aus der Rechtsabteilung von Random House zu versichern.
 
Unglücklicherweise waren in den vergangenen zwei oder drei Jahren bei Random House verschiedene umfangreiche Firmen-Neustrukturierungen vorgenommen worden, und eine dieser Neustrukturierungen hatte zu massiven Kündigungen in der Belegschaft der Rechtsabteilung geführt.
 
Jeanette erzählte mir, dass sie vor ihrem Weggang von Random House noch hatte mitverfolgen können, wie das alte Teamwork-Konzept in der neugeformten Rechtsabteilung durch eine brutal zusammengekürzte Strategie ersetzt worden war, derzufolge vorausgesetzt wurde, dass jeder mit einem Abschluss in Rechtswissenschaften in der Lage sei, jeden erdenklichen juristischen Job auszuführen.
 
Den Erzählungen von Jeanette zufolge hatte das alte System (in dem jungen, unerfahrenen Anwälten ältere und erfahrene Anwälte als Mentoren zur Seite gestellt wurden) einem System Platz gemacht, in welchem die Arbeit, die von einem einzelnen Anwalt erledigt oder eben nicht erledigt wurde, von niemandem mehr beaufsichtigt wurde.
 
Da die Firmen-Neustrukturierung auch dazu geführt hatte, dass Mitarbeiter der Rechtsabteilung nun mehr Verfügungsgewalt über die anderen Abteilungen besaßen als je zuvor, so stand ein Autor, der sich einem Anwalt mit mangelhaftem Wissen, Urteilsvermögen und/oder Intelligenz gegenübersah, auf verlorenem Posten - sofern ein Prozess gegen Random House für ihn keine Option war.
 
Jedenfalls war ich mir absolut sicher, dass ich auf keinerlei Hilfe von irgendeinem Mitarbeiter der Random-House-Rechtsabteilung würde zählen können, wenn ich mich daran machte, den Konflikt zu bewältigen, der sich rasend schnell zu einem gewaltigen Rechtsstreit zu entwickeln und immer größer zu werden drohte, je länger Random House es versäumte, auf die Einhaltung der Bedingungen des eigens gewährten Sublizenzvertrags zu pochen. Daher erkannte ich im April 2003, dass sich ein deutscher Anwalt und eine deutsche Firma der Angelegenheit würde annehmen müssen.
 
Dankenswerterweise trat Jeanette Lundgren von ihrer Funktion als deutschlandweite Agentin der Three Investigators-Serie zurück, als Studio Hamburg und ich eine Passage in unseren Vertrag aufnahmen, der sich mit der wachsenden Bedrohung befasste, die Kosmos' Aktivitäten gegenüber der Three Investigators-Serie ausgelöst hatten.
 
Wenn auch Studio Hamburg zu jener Zeit noch nicht wusste, dass Kosmos im Mai 2003 einen Antrag auf EU-weiten Schutz einer aus drei Fragezeichen bestehenden Marke gestellt hatte, so hatte Studio Hamburg doch bereits erfahren, dass Kosmos in Deutschland einen Antrag gestellt hatte, die auf Kosmos registrierte Marke "Die drei ???" auch in Bezug zu Film- und Fernsehrechten, elektronischen Rechten und zu Merchandisingrechten einzutragen.
 
Mit anderen Worten: im Mai 2003 waren Studio Hamburg und ich uns der ungeheuren Tragweite des Markenzeichenproblems vollauf bewusst, und da ich damals selbst eine sehr genaue Vorstellung besaß, welches Ziel Kosmos mit alledem verfolgte, war ich erfreut, Studio Hamburg mit der Aufgabe betreuen zu dürfen, Kosmos in die Schranken zu weisen.
 
Aus diesem Grund enthielt die unterschriftsreife Fassung des Studio Hamburg/Arthur-Vertrags eine von mir und meinem Bruder an Studio Hamburg erteilte Vollmacht. Der Vertrag wurde im August unterzeichnet und wurde im November rechtskräftig. Studio Hamburgs damaliger externer Anwalt Harro von Have übernahm die Verhandlungen mit Kosmos und agierte dabei als Anwalt für mich und meinen Bruder.
 
Zu allem Unglück wurden Herr von Have und Ronald Kruschak im Frühjahr 2004 von Kosmos davon in Kenntnis gesetzt, dass Kosmos im Mai 2003 den EU-weiten Schutz eines aus drei Fragezeichen bestehenden Markenzeichens beantragt hatte.
 
Ihnen wurde außerdem mitgeteilt, dass sie sich bereit erklären müssten, im Rahmen der Filmadaption von The Secret of Skeleton Island für die Nutzung von "Die drei ???" und die Nutzung der drei Fragezeichen als alleinstehendes Symbol Geld an Kosmos zu zahlen - anderweitig würde Kosmos vor Gericht ziehen und versuchen, Studio Hamburg am Filmstart zu hindern.
 
24. Kosmos nimmt für sich in Anspruch, von Random House die Rechte an allen amerikanischen Three Investigators-Bänden, die nicht von Robert Arthur verfasst wurden, erworben zu haben. Kosmos leitet daraus das Recht ab, eigene Geschichten zu veröffentlichen. Welchen Einfluss hat dies auf den aktuellen Lizenzstreit? Auch SonyBMG beruft sich auf das Recht, Three Investigators-Geschichten zu veröffentlichen und macht im Gegensatz zu Kosmos einen Alleinvertretungsanspruch geltend. Worauf fußt dieser Anspruch?
 
Kosmos hat ganz sicher nicht alle Rechte an jenen Three Investigators-Büchern erworben, die nicht aus der Feder meines Vater stammen; und Kosmos besitzt ganz sicher nicht das Recht, eigene Three Investigators-Geschichten zu veröffentlichen.
 
Tatsächlich besitzt Kosmos selbst keine Rechte jeglicher Art an der Three Investigators-Serie mehr; allerdings sind manche Kosmos-Sublizenzen, die vor Dezember 2004 unterschrieben wurden, in gewissen Fällen noch gültig - bis zum Ablaufdatum.
 
Aber um eure Fragen ausführlich zu beantworten, muss ich bis Juni 2004 zurückgehen, als Harro von Have mir mitteilte, dass er von seiner Verpflichtung als Bevollmächtigter für meinen Bruder und mich zurücktreten würde.
 
Als er mir dies sagte, war ich - um ehrlich zu sein - sehr erstaunt, denn die Handlungsvollmacht, die mein Bruder und ich Studio Hamburg erteilt hatten, sollte eigentlich für die kommenden Jahrzehnte Bestand haben, und das Gewähren von weltweiten Aufführungsrechten war mit einer Vollmacht verknüpft gewesen, die es Studio Hamburg nicht nur gestattete, stellvertretend für mich und meinen Bruder Kosmos' Three Investigators-Aktivitäten in die Schranken zu weisen, sondern dies auch zur Bedingung gemacht machte.
 
Als mich Herr von Have also im Juni 2004 darüber informierte, dass er nicht länger gegenüber Kosmos meine Interessen und die meines Bruders würde vertreten können, begriff ich, dass weder Studio Hamburg, noch ihr externer Anwalt in der Lage zu sein schien, die von Kosmos verursachten Probleme zu lösen. Also bat ich Herrn von Have, Kosmos einen letzten Brief in meinem Namen zu schreiben.
 
In diesem Brief setzte Herr von Have Kosmos davon in Kenntnis, dass ich zwar nach wie vor bereit wäre, eine Vereinbarung auszuhandeln, die entweder SonyBMG oder einer anderen Firma die Befugnis erteilen würde, einige bzw. sämtliche notwendigen Sublizenzen an Kosmos zu vergeben, dass ich aber nicht mehr das Risiko eingehen würde, einen Vertrag mit einer Firma abzuschließen, die sich auf eine Art und Weise verhielt, wie Kosmos sich verhalten hatte.
 
Nachdem Herr von Haves Brief an Kosmos abgeschickt worden war, setzte ich mich persönlich mit der für Lizenzgebühren zuständigen Abteilung von Random House in Verbindung - mit der ich immer ein gutes Verhältnis gehabt hatte - und schlug vor, dass ein erfahrener Mitarbeiter dieser Abteilung mit mir zusammenarbeiten möge, um die mit Kosmos verbundenen Probleme zu lösen, die zu jener Zeit mit jeder neuen Woche immer größer zu werden schienen.
 
Ich war der Meinung, dass - da Random House und BMG (zu jener Zeit) beide vollständig Bertelsmann gehörten - es Bertelsmann zum Vorteil gereichen könnte, wenn Random House beim Aufsetzen eines Vertrags assistieren würde, mit dem (neben einigen anderen Dingen) SonyBMG die Verwaltung von Kosmos' ehemaligen Three Investigators-Lizenzen übernehmen würde.
 
Leider wurde es der für Lizenzgebühren zuständigen Abteilung nicht gestattet, gemäß diesem Vorschlag zu handeln. Nachdem ich meine Aufmerksamkeit einem Angebot seitens SonyBMG zugewandt hatte, kontaktierte Kosmos heimlich jene Anwältin bei Random House, die bereits seit drei Jahren die alleinige Verantwortung für die Three Investigators-Serie trug, und schlug ihr vor, dass Random House die Texte sämtlicher abgeleiteten amerikanischen und deutschsprachigen Three Investigators-Geschichten an Kosmos abtreten möge.
 
Da Random House zu jener Zeit die Texte aller abgeleiteten Geschichten (sowohl die amerikanischen, wie auch die deutschen) besaß, hätte Random House diese Texte auch an mich und meinen Bruder abtreten können (immerhin hatten wir Random House ihre gegenwärtige Rechte an der Three Investigators-Serie überhaupt erst zugesprochen, und außerdem besaßen wir die Rechte an den Charakteren und hätten für ihre Veröffentlichung sorgen können), oder aber an SonyBMG (ein Schwesterkonzern von Random House und außerdem eine Firma, der mein Bruder und ich alle notwendigen Rechte zu gewähren gewillt waren), oder aber auch an die Autoren selbst, die schließlich die Bücher geschrieben hatten, und von denen man annehmen könnte, dass sie zum Kreis der Interessenten gehörten. (Sowohl den amerikanischen, wie auch den deutschen Autoren hätte man die Eigentümerschaft an ihren eigenen Büchern übertragen können.)
 
Es ist unglaublich, aber statt dessen wurde derselben Random-House-Anwältin, die für den Verlust der Three Investigators-Serie verantwortlich gewesen war (indem sie es versäumt hatte, auf meine Anfrage innerhalb der 60-Tages-Frist zu antworten), die Erlaubnis erteilt, Dokumente vorzubereiten. Nachdem Kosmos sich damit einverstanden erklärte, dass Random House alle derzeit existierenden Lizenzverträge inkl. der Lizenz zum Herstellen neuer Three Investigators-Bücher aufkündigte, und nachdem Kosmos Random House eine Abfindung und Entschädigungszahlung in Höhe von $750.000 zahlte, trat Random House in besagten Dokumenten die Eigentümerschaft an den Texten aller existierenden deutschsprachigen abgeleiteten Three Investigators-Bücher an Kosmos ab - ein Sublizenznehmer, den Random House eigentlich aufgrund der mit der Registrierung von "Die drei ???" und "???" als Markenzeichen verbundenen, ungeheuerlichen Vertragsverstöße längst hätte verklagen müssen.
 
Es wurde noch unglaublicher: der Anwältin wurde ebenfalls erlaubt, Dokumente vorzubereiten, denen zufolge Random House den Text von nahezu fünfzig amerikanischen Three Investigators-Büchern - für eine Summe von $25.000 - an einen Verlag verkaufte, von dem die Rechtsabteilung von Random House wusste, dass er sich gegenüber der Three Investigators-Serie längst der Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht hatte.
 
Außerdem - und das war vielleicht das Unglaublichste überhaupt - beinhalteten die von Random House und Kosmos im Dezember 2004 unterschriebenen Verträge ein ganz neues rechtliches Konstrukt, demzufolge es Random House irgendwie möglich schien, Kosmos' Lizenz zur Herstellung neuer Three Investigators-Bücher "rückwirkend" zu beenden - und zwar am 30. Juni 2002.
 
Ich nehme an, dass diese "rückwirkende" Aufkündigung einen Versuch seitens der Rechtsabteilung von Random House darstellte, mit dem eine Ersatzrealität geschaffen werden sollte, in der Random House Kosmos' Lizenz zur Herstellung neuer Bücher zu einem Zeitpunkt bereits aufgekündigt hätte, als Kosmos den Antrag auf Registrierung des die drei Fragezeichen beinhaltenden EU-Markenzeichens einreichte (also im Mai 2003), weshalb Random House auch niemals irgend eine rechtliche Verantwortung trüge, Kosmos für die mit dem Einreichen besagten Antrags begangenen Vertragsverstöße verklagen zu müssen, da - in diesem Szenario - der (tatsächliche) Vertragsverstoß neun Monate nach der (fiktiven) Aufkündigung der Kosmos-Lizenz stattgefunden hätte.
 
Um dieser Ersatzrealität auch nur die geringste Grundlage zu verleihen, entschloss sich die Rechtsabteilung von Random House, dass es ratsam sei, die für Lizenzgebühren zuständige Abteilung anzuweisen, jene Lizenzgebühren zurückzuschicken, die Kosmos für neue deutschsprachige Three Investigators-Bücher zwischen dem 30. Juni 2002 und Dezember 2004 bereits an Random House gezahlt hatte.
 
Ich glaube, dass einiges von diesen Tantiemen den Hitchcock-Erben gehörte, während einiges mir und meinem Bruder zustand. Der größte Anteil jedoch gehörte Random House selbst. Überdies war das meiste davon dem Verkauf von Hörspielen zu verdanken, war also ursprünglich von SonyBMG an Kosmos gezahlt worden.
 
Das Geld wurde jedoch nicht an SonyBMG, sondern an Kosmos zurückgegeben. Viele mögen die (vorgeblich) rückwirkend erfolgte Beendigung der Kosmos-Lizenzen zum Herstellen neuer Three Investigators-Bücher als das Außergewöhnlichste bezeichnen, das die Rechtsabteilung von Random House im Dezember 2004 unternahm. Doch kam es mir am außergewöhnlichsten vor, dass die Rechtsabteilung eines solch alteingesessenen und etablierten Verlagshauses solch eine alarmierende Missachtung der Arbeit ihrer eigenen Autoren an den Tag legte.
 
Denn im Dezember 2004 muss jedem Mitarbeiter der Random-House-Rechtsabteilung klar gewesen sein, dass Kosmos nicht beabsichtigte, jemals mit mir und meinem Bruder Verhandlungen nach Treu und Glauben zu führen.
 
Tatsächlich kann im Dezember 2004 niemand in der Rechtsabteilung von Random House noch in irgendeiner Weise über folgendes im Zweifel gewesen sein: obwohl der Transfer der Texte aller existierenden abgeleiteten Werke von Random House an Kosmos keinen Transfer bzw. keine Übertragung von Rechten an den Charakteren der Three Investigators-Serie oder Verwertungsrechte an den abgeleiteten Werken beinhaltetete und auch nicht beinhalten konnte (denn mein Bruder und ich waren die alleinigen Inhaber dieser beiden Rechte seit ihrer Rückübertragung), würde Kosmos - sobald man irgendein Dokument von Random House in den Händen hielt, in dem irgendwie vom Transfer des "Eigentums" an den abgeleiteten Werken die Rede war - genau das tun, was jetzt auch eingetreten ist: den Sinn der Formulierungen jenes Dokuments zu verdrehen.
 
Und wie steht es um die Rechte von Dennis Lynds, Mary Carey und allen anderen Autoren, die ja jene amerikanischen Geschichten geschrieben hatten, welche von der Random-House-Rechtsabteilung verschleudert worden waren: was glaubte die Rechtsabteilung eigentlich, wer ihnen künftig Tantiemen zahlen würde? Kosmos?
 
Ich sollte wohl hinzufügen, dass nicht nur mein Bruder und ich erst zwei Wochen nach der Unterzeichnung des Random House/Kosmos-Vertrags davon erfuhren: SonyBMG hatte vorher auch nichts davon gewusst.
 
Tatsächlich erfuhren Studio Hamburg, SonyBMG, mein Bruder und ich von diesem Vertrag zur gleichen Zeit (im Januar 2005). Als uns klar wurde, dass Kosmos bewusst die von Random House durchgeführte Aufkündigung aller Kosmos noch verbliebenen Three Investigators-Lizenzen (einschließlich der Lizenz zur Herstellung neuer deutschsprachiger Three Investigators-Bücher) ganz einfach deswegen betrieben hatte, weil Kosmos im Gegenzug nun das rein formale Eigentum an sehr vielen Büchern für sich beanspruchen konnte, zu deren Veröffentlichung sie aber kein Recht hatten - da konnten zunächst weder SonyBMG noch ich begreifen, was um alles in der Welt Random House oder Kosmos sich dabei gedacht hatte.
 
Eines war jedoch sonnenklar: Kosmos hatte sich offensichtlich entschieden, meinen Worten keinen Glauben zu schenken, als ich sowohl Kosmos und Random House (im April 2003) mitgeteilt hatte, dass wenn Random House die Texte der amerikanischen Three Investigators-Geschichten an Kosmos übertragen würde, mein Bruder und ich in der Folge Kosmos keine Verwertungsrechte für jene Geschichten gewähren würden, da ich allen Grund hatte zu bezweifeln, ob Kosmos den amerikanischen Autoren jemals Tantiemen zahlen würde.
 
Übrigens würde ich persönlich den zwischen Kosmos und Random House im Dezember 2004 abgeschlossenen Vertrag nicht als Abschluss "erfolgreicher Verhandlungen" bezeichnen, weder aus Sicht von Kosmos noch von Random House. Denn obwohl es die Rechtsabteilung von Random House geschafft hat, Kosmos zu einer Zahlung zu bewegen, so macht die Summe prozentual gesehen nur einen geringen Teil der Kosten aus, die Random House möglicherweise für ein zukünftiges Gerichtsverfahren aufbringen müsste, das dem Ergebnis der Verhandlungen der Random-House-Rechtsabteilung mit Kosmos geschuldet wäre. Denn in den USA (und im Falle eines tatsächlichen Gerichtsverfahrens) würden $750.000 wohl noch nicht einmal ausreichen, um die Rechnungen eines externen Anwalts zu begleichen.
 
Was Kosmos aus der Vereinbarung gewonnen hat, schlägt ausschließlich negativ zu Buche: selbst wenn Kosmos offensichtlich nun behauptet, durch den Erwerb der Texte aller existierenden abgeleiteten Werke von Random House nun auch das Recht zu ihrer Veröffentlichung erworben zu haben, so ist dies ausdrücklich nicht der Fall.
 
Hingegen ist Folgendes der Fall: auch wenn es womöglich noch legale drei ???-Produkte auf dem deutschen Markt gibt, die auf von Kosmos vor Dezember 2004 erworbene Sublizenzen zurückgehen, so ist andererseits jedes drei ???-Buch bzw. drei ???-Produkt, das Kosmos seit Januar 2005 (wieder-)veröffentlicht hat, illegal.
 
Als Kosmos Random House gestattete, alle noch bestehenden Three Investigators-Lizenzen - inkl. der Lizenz zum Herstellen neuer Three Investigators-Bücher - aufzukündigen, um im Gegenzug das Eigentum an den Texten sehr vieler Bücher zu erhalten, zu deren Veröffentlichung sie kein Recht haben (solange sie nicht hierfür das Recht entweder von mir und meinem Bruder oder aber von einem durch uns entsprechend autorisierten Three Investigators-Sublizenznehmer erwerben), zu diesem Zeitpunkt muss Kosmos - dieser Eindruck drängt sich einem begründetermaßen auf - wohl dem Irrglauben aufgesessen sein, dass die von Kosmos vorgenommene, unerlaubte Eintragung des ???-Logos in die Markenregister Deutschlands und der EU es Kosmos gestatten würde, die zukünftige Verwertung von Büchern, Kinofilmen, Fernsehprogrammen und anderen Produkten der Three Investigators nicht nur in Deutschland, sondern auch weltweit zu kontrollieren.
 
Diese Vermutung liegt vor allem deswegen nahe, weil im Dezember 2004 Harro von Have, Studio Hamburgs externer Anwalt, offenkundig seinem Klienten empfohlen hatte, dass Studio Hamburg eine markenrechtliche Vereinbarung treffen möge, in der Studio Hamburg sich bereit erklärte, Kosmos für die Nutzung der Marke "Die drei ???" oder nur der drei Fragezeichen in der Werbung jedes von Studio Hamburg produzierten Three Investigators-Films oder der TV-Serie Geld zu zahlen.
 
Diese Vereinbarung wurde im Januar 2005 unterzeichnet, und nur wenig später erhielt ein deutscher Anwalt, der zu jener Zeit für mich arbeitete, von Kosmos eine kurze Notiz, die besagte, dass Kosmos nun bereit sei, wieder in Verhandlungen mit mir und meinem Bruder einzutreten.
 
Der Brief von Kosmos berief sich auf die in Deutschland und in der EU registrierten Markenzeichen in einer Weise, die klar machte, dass Kosmos doch tatsächlich glaubte, allein aufgrund der formalen Eigentümerschaft der deutschland- und EU-weit registrierten Markenzeichen - obwohl Kosmos keine einzige rechtskräftige Three Investigators-Lizenz mehr besaß - in einer Position zu sein, in der man mir und meinem Bruder die Bedingungen für die zukünftige weltweite Entwicklung der Serie diktieren könne.
 
Als dieser Brief an den zu jener Zeit für mich tätigen deutschen Anwalt geschickt wurde, war es offensichtlich, dass (wie es auch mit meinen an Kosmos gerichteten Mitteilungen bzgl. des Transfers der amerikanischen Bücher der Fall war) jemand bei Kosmos sich dafür entschieden hatte, meinen Worten keinen Glauben zu schenken: ich hatte ja Herrn von Have im Juni 2004 gebeten, Kosmos auszurichten, dass Kosmos' Verhalten in letzter Zeit es mir unmöglich gemacht hätte, jemals wieder auch nur zu erwägen, mit Kosmos in ein direktes Vertragsverhältnis einzutreten.
 
Meine Auffassung hinsichtlich eines Vertrags mit Kosmos wurde daher von meinem damaligen Anwalt im Januar 2005 wiederholt, indem er Kosmos schrieb, dass ich derzeit einen umfassenden Vertrag mit SonyBMG aushandelte, welcher - sobald er von mir und meinem Bruder unterzeichnet war - es Kosmos gestatten würde, einige bzw. alle notwendigen Sublizenzen vom langjährigen Partner SonyBMG zu erwerben.
 
Da Kosmos ursprünglich ein Sublizenznehmer von Random House gewesen war und da SonyBMG ein Schwesterkonzern von Random House war, ging ich (selbst noch im Januar 2005) davon aus, dass Kosmos keinen nachvollziehbaren Grund haben könnte, eine Vereinbarung in der von mir vorgeschlagenen Form abzulehnen.
 
Man könnte nun endlos spekulieren, warum Kosmos sich statt dessen dazu entschloss, den 1999 mit der Registrierung der Marke "Die drei ???" und zugleich mit der Veröffentlichung von drei ???-CD-ROMs und ?Merchandisingprodukten ohne jegliche Lizenzen begonnenen Weg weiter zu verfolgen.
 
Ich kann ja verstehen, dass eine Firma wie Kosmos glauben mochte, dass zwei Privatpersonen wie ich und mein Bruder in keiner günstigen Ausgangslage waren, um auch nur irgendeine Firma davon abzuhalten, sich die Three Investigators-Serie unter den Nagel zu reißen. Aber wie Kosmos immer noch glauben konnte, dass man damit durchkommen würde, selbst nachdem mein Bruder und ich SonyBMG das exklusive weltweite Recht gewährt hatten, neue deutschsprachige Three Investigators-Geschichten in Auftrag zu geben (in Buch- und Hörspielform in deutscher Sprache), und nachdem wir zudem all unsere Anteile an sämtlichen deutschsprachigen Audioaufnahmen, gebundenen Büchern, Taschenbüchern, Bühnenaufführungen und Filmaufzeichnungen von Bühnenaufführungen von allen existierenden abgeleiteten Werken an SonyBMG übertragen hatten - das ist etwas, das ich mir schlicht und ergreifend nicht erklären kann.
 
25. Über welche Rechte verfügt Random House heute noch? Wie gestaltete sich die rechtliche Situation vor 2006, und wie sieht sie jetzt aus?
 
Ab dem Zeitpunkt, als die Rückübertragung der Serie von Random House an mich und meinen Bruder besiegelt wurde, war Random House rechtsgültig von der Möglichkeit ausgeschlossen, jemals wieder irgendeine neue Lizenz bezüglich der Serie zu vergeben.
 
Daher hat Random House am 30. Juni 2002 sämtliche Rechte an der Three Investigators-Serie verloren - mit Ausnahme des Rechts auf Einnahmen aus laufenden Lizenzen, die vor dem Datum der Rückübertragung von Random House erteilt worden waren; dieses Recht verfällt erst, wenn die jeweiligen Lizenzverträge auslaufen.
 
Ein Beispiel: vor der Rückerstattung vergab Random House eine Lizenz an einen griechischen Verlag, und da diese Lizenz nicht vor 2008 ausläuft, stehen Random House die Einnahmen, die sich aus jenem Vertrag ergeben, bis 2008 zu.
 
Das gleiche gilt noch für einige weitere Auslandslizenzen zu, und dazu gehört - wie es der Zufall will - auch SonyBMGs Lizenz, die amerikanischen Originalfolgen der Three Investigators in Hörspielform zu veröffentlichen. Diese Lizenz wird nicht vor Sommer 2008 auslaufen.
 
Um zur Frage bzgl. des Jahres 2006 zu kommen: wie bereits am Ende der Antwort auf eure letzte Frage erwähnt, übertrugen mein Bruder und ich am 15. Januar 2006 all unsere Anteile an sämtlichen deutschsprachigen Audioaufnahmen, gebundenen Büchern, Taschenbüchern, Bühnenaufführungen, und Filmaufzeichnungen von Bühnenaufführungen von allen existierenden abgeleiteten Werken an SonyBMG.
 
Diese Übertragung ist von unbegrenzter Dauer.Wir übertrugen ebenfalls an SonyBMG das weltweite Exklusivrecht, neue deutschsprachige Three Investigators-Geschichten in Auftrag zu geben, um sie in deutscher Sprache in Buch- oder Hörspielform zu veröffentlichen.
 
Wir gewährten SonyBMG außerdem eine nicht-exklusive Merchandising-Lizenz und eine eingeschränkte, in Bezug auf die deutsche Sprache jedoch exklusive Lizenz für die Geschichten meines Vaters in Hörspiel- wie auch in Buchform.
 
Unter den gegenwärtigen Voraussetzungen ist es wohl wichtig zu erklären, dass die Vereinbarung vom 15. Januar 2006 SonyBMG jegliches Recht einräumt, Sublizenzen an Kosmos hinsichtlich der Veröffentlichungsrechte in gedruckter Form zu vergeben; das bezieht sich sowohl auf einige oder sämtliche existierende (oder zukünftige) abgeleitete Werke, wie auch auf die zehn Bücher meines Vaters - unter der einzigen Bedingung, dass Kosmos die auf die Three Investigators registrierten Marken löschen lässt, die man sich ohne unsere Kenntnis und Einwilligung beschafft hatte.
 
Leider war SonyBMG - wie allen anderen, die es versucht hatten und gescheitert waren - kein Glück im Bemühen vergönnt, Kosmos zur Vernunft zu bringen.
 
Deshalb sah sich SonyBMG nun gezwungen, das zu tun, wozu Random House nicht bereit gewesen war: Kosmos wegen Urheberrechtsverletzungen und wegen des Verstoßes gegen das Markenrecht zu verklagen.
 
Wie ihr wisst, hat SonyBMG auch kürzlich die ersten eigenen Three Investigators-Geschichten in Hörspielform unter dem neu geschaffenen Serientitel "Die Dr3i" veröffentlicht. Wie ich bereits an anderer Stelle erwähnte, gefällt mir das neue Logo sehr.
 
Nichtsdestotrotz wird dem aufmerksamen Leser dieses Interviews nicht entgangen sein, dass - auch wenn das neue von BMG geschaffene Logo meiner Meinung nach für sich genommen großartig ist - der eigentliche Grund für SonyBMGs Entscheidung, im vergangenen Herbst (und nicht erst in einem oder zwei Jahren) mit diesem Logo weiterzumachen, darin liegt, dass (abgesehen von der Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung) es eines richterlichen Beschlusses bedarf, damit im deutschen Markenregister die von Kosmos registrierten Marken mit Bezug zu den Three Investigators gelöscht werden können. Und solange sich diese Registrierung in Form des ®-Zeichens noch auf den Büchern in Deutschland befindet, ist Kosmos in der Lage, vor Gericht eine Einstweilige Verfügung gegen jedes Unternehmen zu erwirken, das ein Buch, einen Kinofilm oder sonst irgendein Produkt mit drei Fragezeichen auf der Verpackung zu veröffentlichen bzw. zu vertreiben gedenkt.
 
Mit anderen Worten: obwohl SonyBMG nun alle deutschsprachigen Verwertungsrechte an der Three Investigators-Serie, deren Lizenz früher bei Kosmos gelegen hatte, erworben hat; und obwohl SonyBMG nun auch umfassende deutsche Verwertungsrechte, deren Lizenz ursprünglich noch nicht einmal bei Kosmos gelegen hatte, erworben hat; und obwohl jedes einzelne von Kosmos derzeit auf den Markt gebrachte drei ???-Buch oder sonstige drei ???-Produkt ohne jegliche Lizenz veröffentlicht wird; und obwohl ich selbst die Three Investigators-Markenrechte nicht nur in den USA und Großbritannien, sondern auch in Deutschland, Österreich und in der Schweiz besitze; und weil Kosmos nach wie vor gegenwärtig formal gesehen der Eigentümer (aber eben nicht der rechtmäßige Eigentümer) von deutschen und EU-weit registrierten Marken mit drei Fragezeichen ist: trotz alledem bzw. eben deswegen müssen Studio Hamburg und SonyBMG bei allem, was sie tun, Vorsicht walten lassen, sobald es um markenrechtliche Dinge geht - bis der von SonyBMG wegen der Rechtsverletzungen angestrengte Prozess zu einem Abschluss kommt.
 
26. Wird es im Zuge der Filmpremiere eine Wiederveröffentlichung der Three Investigators-Serie in den USA geben? Ist eine Veröffentlichung der Originale mit Hitchcock für immer und ewig ausgeschlossen?
 
Ich beginne erst gerade damit, einen neuen amerikanischen Verleger für die Bücher meines Vaters zu suchen, und ich kann beim besten Willen nicht abschätzen, ob mir dies vor dem Start des ersten Films gelingen wird.
 
Eines kann ich aber schon mit Gewissheit sagen: Alfred Hitchcock wird in Zukunft weder in den USA, noch irgendwo anders auf der Welt beim Fortgang der Serie eine Rolle spielen.
 
27. Über welche Rechte verfügen Sie und Ihr Bruder? Im vergangenen Herbst wurden Zweifel daran gestreut, dass Sie nicht die rechtmäßigen Erben Robert Arthurs seien. Erst vor einigen Wochen veröffentlichte Kosmos eine Presseerklärung, in der behauptet wurde, dass die Universität von Michigan der wahre Inhaber der Rechte an der Three Investigators-Serie sei. Ihr Kommentar hierzu?
 
Seitdem alle mit den Büchern meines Vaters verbundenen und sich aus ihnen ableitenden Rechte und Ansprüche von Random House an mich und meinen Bruder zurückfielen, haben wir nur zwei Lizenzen erteilt - eine an SonyBMG und eine an Studio Hamburg. Die Studio Hamburg gewährte Lizenz beinhaltet keine Rechte für Veröffentlichungen in literarischer Form, als elektronische Spiele, als Trickfilm, als Comic und auch keine Merchandisingrechte, ebenso wenig wie einige andere Rechte, die normalerweise Produktionsfirmen, die Film- und Fernsehrechte erwerben, zugesprochen werden. Daher sind mein Bruder und ich nach wie vor im Besitz der oben aufgeführten auf die Three Investigators bezogenen Rechte.
 
Wir verfügen ebenso noch über alle Rechte in Bezug auf Internetspiele und Freizeitparks, genauso wie über alle Rechte zur Veröffentlichung von Büchern und Audiofassungen - die deutsche Sprache ausgenommen - von sämtlichen Büchern meines Vaters und von sämtlichen existierenden (und zukünftigen) abgeleiteten Werken.
 
Darüber hinaus verfügen wir über alle Rechte an Bühnenaufführungen, damit verbundenen DVDs und anderen Dramaturgisierungen von sämtlichen Büchern meines Vaters und von sämtlichen existierenden (und zukünftigen) abgeleiteten Werken in allen Ländern außer Deutschland, Schweiz und Österreich. Und natürlich gehören uns nach wie vor alle Rechte zur Verwendung der Charaktere, des Schauplatzes und anderen via Marken- und Urheberrecht geschützten Elementen der Three Investigators-Serie in jeglichen neuen Three Investigators-Geschichten, die es in Zukunft noch geben mag - in jeder Sprache außer der deutschen.
 
Unser Abkommen mit SonyBMG zieht die gesonderte Möglichkeit in Erwägung, dass zu einem gewissen zukünftigen Zeitpunkt mein Bruder und ich eventuell SonyBMG Übersetzungsrechte und/oder englischsprachige Rechte an einigen oder sämtlichen existierenden (oder zukünftigen) abgeleiteten Three Investigators-Geschichten gewähren. Wir können SonyBMG eventuell ebenso die Rechte an deutschsprachigen Romanfassungen der Kinofilm- bzw. Fernsehseriendrehbücher von Studio Hamburg gewähren.
 
Ich bin fest davon überzeugt - und freue mich, das nach all den Erfahrungen mit Random House und Kosmos, die mir wirklich die Augen geöffnet hatten, so sagen zu können -, dass die Three Investigators-Serie im Three Investigators-Team von SonyBMG Deutschland endlich einen langfristigen Partner gefunden hat, der nicht nur anzuerkennen vermag, was die Serie ihren Fans bedeutet, sondern der zugleich Redakteure, Autoren und andere Künstler anständig zu behandeln versteht.
 
Welche Gerüchte im vergangenen Herbst auch immer in Deutschland herumschwirrten, denen zufolge mein Bruder und ich nicht die Eigentümer der den Three Investigators zugrundeliegenden Rechte seien, so konnte als Urheber dieser Gerüchte allein Kosmos in Frage kommen.
 
Ohne Zweifel war es so, denn bei Kosmos muss man erkannt haben, dass man sich aus dem selbstverschuldeten Schlamassel mit Gerüchten allein nicht würde befreien können. Daher entschloss sich Kosmos zu dem Versuch, die deutschen Fans der Three Investigators-Serie vollends zu verwirren: man gab einen Abschnitt des Testaments meines Vaters an die deutsche Presse - einen Abschnitt, der schon seit langer Zeit keinerlei rechtskräftige Bedeutung für die Three Investigators-Serie mehr hat, der jedoch (aus dem Zusammenhang gerissen, sowie ohne Bezug zu den maßgeblichen Gesetzen und vergangenen Ereignissen) ganz sicher nahezu jeden verwirren würde - erst recht all diejenigen, die den Gedanken nicht gewohnt sein mögen, dass viele ehemals rechtsgültige Urkunden, die auf den ersten Blick auch heute noch Gültigkeit besitzen, tatsächlich jedoch von neueren Urkunden außer Kraft gesetzt wurden; diese neuere Urkunden können auch durchaus bei derselben Regierungsbehörde abgelegt worden sein, die einst die Originale abgelegt hatte.
 
Da ich der deutschen Sprache nicht mächtig bin, konnte ich weder den vollständigen Text der von Kosmos im letzten Moment vor der Prozesseröffnung in Düsseldorf eingereichten Gerichtsunterlagen lesen, noch konnte ich den Text der von Kosmos an die deutsche Presse herausgegebenen Presseerklärung lesen.
 
Mir wurde jedoch berichtet, dass die Presseerklärung darauf aufbaut, dass Kosmos in jüngster Zeit irgendwie herausgefunden haben will, dass die Universität von Michigan die "wahre Eigentümerin" der Urheberrechte an den Three Investigators sei.
 
Erstens: Wie ich bereits erklärt habe, hat die Universität von Michigan die Urheberrechte zu keiner Zeit besessen, sondern zuerst gehörten sie Random House und dann mir und meinem Bruder. Was die Universität von Michigan besaß, war das Recht auf Tantiemen - und dieses Recht erlosch, als die alten Verträge ausliefen.
 
Im Jahre 1992, als mein Bruder und ich die rechtmäßigen Eigentümer der Urheberrechte an den zwei ersten Büchern der Three Investigators-Serie und daher auch die rechtmäßigen Besitzer der Rechte an den Charakteren wurden, hörte Random House ja auch sofort damit auf, dem Verwaltungsrat der Universität all jene Tantiemen zu zahlen, die aufgrund der nicht von Robert Arthur verfassten amerikanischen Three Investigators-Geschichten anfielen; außerdem kam (im Verlauf der Jahre zwischen 1992 und 1997) auch in Verbindung mit den Geschichten meines Vaters die Zahlung von Tantiemen an die Universität von Michigan zum Erliegen.
 
Mit anderen Worten: zwischen 1992 und 1997 verringerten sich die Zahlungen von Random House an den Verwaltungsrat der Universität schrittweise und versiegten am Ende vollständig: da jede von meinem Vater geschriebene Geschichte in die Phase der zweiten Schutzfrist eingetreten war, war schlicht und ergreifend jeder von meinem Vater und Random House in den 1960er Jahren unterschriebener Vertrag ausgelaufen.
 
Zweitens: die Lizenz, mit der Random House Kosmos erlaubte, abgeleitete deutschsprachige Three Investigators-Geschichten herzustellen, war von Random House 1994 ausgestellt worden - ganze drei Jahre, nachdem Random House mit mir und meinem Bruder den Vertrag von 1991 abgeschlossen hatte.
 
Mit anderen Worten: als Kosmos 1994 die Lizenz für abgeleitete Bücher von Random House erwarb, waren mein Bruder und ich bereits die alleinigen rechtmäßigen Inhaber der Rechte an den Charakteren der Three Investigators-Serie. Auch wenn Random House Kosmos' Vertragspartner für die 1994 getroffene Vereinbarung war, so wäre Random House niemals in der Lage gewesen, Kosmos die Erlaubnis zur Produktion abgeleiteter Three Investigators-Geschichten zu erteilen, wenn Kosmos nicht vorher das Recht hierzu von mir und meinem Bruder erworben hätte.
 
Genauer ausgedrückt: auch wenn der 1991 abgeschlossene Random House/Arthur-Vertrag mir und meinem Bruder nicht das Recht zur Prüfung und Genehmigung jener Sublizenzen einräumte, die vom Random House kraft ihrer Handlungsvollmacht ausgestellt werden konnten (daher wusste ich ja auch etliche Jahre noch nicht einmal etwas von der Existenz der an Kosmos vergebenen Sublizenz), so hatte es sich bei den von Random House im Jahre 1994 an Kosmos vergebenen Rechten um Rechte gehandelt, die Random House zuvor von mir und meinem Bruder - und von niemandem sonst - erworben hatte.
 
Kosmos weiß das alles natürlich ganz genau.
 
Deshalb fand ich, als ich von Kosmos' jüngstem Streich hörte, es besonders bemerkenswert, dass Kosmos doch tatsächlich zu glauben scheint, dass man die Wahrheit (auf irgendeine Art und Weise) ganz einfach dadurch unterdrücken kann, indem man der deutschen Presse ein zweiseitiges, zugleich melodramatisch, schwülstig und absurd formuliertes Statement zukommen lässt, obgleich sich in meinem Besitz Dokumente mit Bezug auf die rechtliche Geschichte der Three Investigators befinden, die mittlerweile (zumindest meiner Wahrnehmung nach!) fast so umfangreich sind wie die ausufernden Prozessakten in Charles Dickens' großartigem Roman "Bleak House".
 
Die einzig vorstellbare Erklärung, warum Kosmos sich dazu entschloss, nur wenige Wochen vor dem immer wieder verschobenen Beginn des Gerichtsverfahrens den Letzten Willen meines Vaters beim deutschen Gericht einzureichen, kann nur sein, dass Kosmos versucht, immer weiter Zeit zu gewinnen - Zeit, die Kosmos bereits zur Genüge damit verbracht hat, der deutschen Öffentlichkeit gegenüber die Tatsachen zu verzerren. Leider hat es funktioniert: offensichtlich wird es nun sieben ganze Monate dauern, bevor SonyBMG vor dem deutschen Gericht die wahre Sachlage beweisen kann.
 
Allerdings muss niemand in Deutschland acht Monate warten, um dasselbe Archiv der Library of Congress besuchen zu können, dem Walter Wright Jr. 1973 das Testament meines Vaters überantwortete. Denn jeder, der dem United States Copyright Office in der Library of Congress einen Besuch abstatten möchte, kann den folgenden Link anklicken, um zu sehen, dass mein Bruder und ich tatsächlich die Inhaber der Urheberrechte an den Three Investigators-Büchern meines Vaters sind.
 
Sobald Eure Leser die Adresse http://www.copyright.gov angewählt haben, sehen sie eine mit "Search Records" beschriftete Fläche mit einem Verweis zum Bereich "Registrations and Documents". Auf der angesteuerten Seite kann man den Kasten "Books, Music, etc." auswählen.
 
Auf der damit verlinkten Seite haben sie einige Suchmöglichkeiten zur Auswahl und sollten die Recherchemethode nach der Meldenummer ("registration number") auswählen. In der Suchmaske geben sie die Nummer RE-573-393 ein und drücken den "Search"-Knopf.
 
Auf diese Weise erreichen sie eine Seite mit einem Datenbankeintrag für die im Jahre 1992 erfolgte Erneuerung des Copyrights von The Secret of Terror Castle. Wer die Einträge für die übrigen Bücher meines Vaters einsehen möchte, wird sie mit den folgenden Meldenummern finden: RE-573-394, RE-626-401, RE-626-402, RE-723-419, RE-723-420, RE-743-034, RE-703-338 und RE-703-340. In jedem Eintrag sind mein Bruder und ich als Anspruchsberechtigte aufgeführt. Unsere vollständigen Namen sind richtig ausgeschrieben: Elizabeth Ann Arthur und Robert Andrew Arthur. Beim Terror Castle-Eintrag bedeutet das (C) hinter unseren Namen, dass wir am 03.01.1992 die Copyrightinhaber von The Secret of Terror Castle wurden.
 
Ich möchte noch hinzufügen, dass man mir berichtete, der Verfasser der von Kosmos an die Presse herausgegebenen Presseerklärung habe SonyBMGs Handlungen als "treuwidrig" bezeichnet.
 
Es ist genau umgekehrt: die Handlungen seitens Kosmos sind treuwidrig. Die Three Investigators-Serie ist eine seit mehr als vierzig Jahren von Lesern in der ganzen Welt geliebte Serie, und indem Kosmos weiterhin das von SonyBMG angestrengte Gerichtsverfahren mit allen nur erdenklichen Tricks hinauszögert, versucht Kosmos allem Anschein nach, den guten Ruf der Three Investigators-Serie zu beschädigen.
 
Ich habe gehört, dass einige Eurer Leser den derzeit anhängigen Rechtsstreit verfolgen und ihn - durchaus naheliegend - als einen Kampf interpretieren: als Kampf zwischen einem riesigen, seelenlosen, international agierenden Unternehmen (d.h. SonyBMG) und einer beschaulichen, aber couragierten, kleinen Firma (d.h. Kosmos), die wiederum die verantwortungsvolle Mission auf sich genommen hat, im Alleingang eine geliebte Krimibuchserie vor einem weiteren großen und seelenlosen Unternehmen (d.h. Random House) zu retten. Daher möchte ich in diesem Interview nicht unerwähnt lassen, dass ich ohne die Erfahrungen der letzten zehn Jahre ebenfalls versucht wäre, mein Vertrauen eher einer kleinen und nicht einer großen Firma zu schenken.
 
Allerdings lehrten mich meine Erfahrungen der letzten zehn Jahre, dass Geschichte von einzelnen Personen geschrieben wird, und selbst ein Großunternehmen besteht aus bestimmten Menschen, die dessen innere Rahmenbedingungen gestalten, während ein kleines Privatunternehmen immer dafür anfällig bleibt, dem Einfluss des Charakters einer einzelnen Person zu unterliegen.
 
In diesem besonderen Fall war es nicht Random House in Gänze, sondern vielmehr eine einzelne Person bei Random House, deren Verhandlungen mit Kosmos sämtliche Ideale verrieten, für die das Werk meines Vaters einsteht.
 
Was SonyBMG anbelangt, so handeln die Menschen, die für Sony BMG Germany die Entscheidungen getroffen haben, meinen Erfahrungen zufolge engagiert, gewissenhaft und moralisch einwandfrei - während diejenigen, die letztlich für die bei Kosmos getroffenen Entscheidungen verantwortlich sind, den Verdacht aufkommen lassen, dass ihnen Moral und Anstand nicht das Geringste bedeuten.
 
Aus diesen Gründen sehe ich eine große Ironie des (seit nahezu vierzig Jahren mit Ironien überfrachteten) Schicksals: wäre derjenige, der nach wie vor und selbst in diesem Augenblick offensichtlich versucht, die Three Investigators-Serie zu stehlen, im kalifornischen Städtchen Rocky Beach geboren, und wären seine Aktivitäten einem stämmigen jungen Genie namens Jupiter Jones mitsamt seinen beiden unerschrockenen Gefährten Pete Crenshaw und Bob Andrews zu Ohren gekommen, so hätten die Jungen zunächst seine Spur - im wortwörtlichen oder übertragenen Sinne - mit Fragezeichen versehen; und schließlich, nach einer gründlichen Untersuchung, in der die gegen ihn sprechenden Indizien aufgedeckt worden wären, hätten sie eben jene belastenden Beweise der Weltöffentlichkeit gegenüber aufgezeigt.
 
Nun können Jupiter, Pete und Bob derzeit leider ihre Ermittlungen nicht persönlich anstellen. Vielleicht findet sich ja unter den Lesern dieses Interviews jemand, der nicht nur ein Fan der Three Investigators, sondern der auch als investigativer Journalist tätig ist - und sich als ihr Stellvertreter berufen fühlt ...?
 
© 2007, Elizabeth Ann Arthur (Fragen: rocky-beach.com; Übersetzung: Matthias Bogucki / Sven Haarmann)
 
Weiterführende Links:
threeinvestigators.net
threeinvestigatorsbooks.com: Robert Arthur

United States Copyright Office: Search Copyright Records
United States Copyright Office: Copyright Law of the United States of America (1901)

Die drei ??? vs. DiE DR3i - Chronik der Ereignisse


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